Der Ausserrhoder Kantonsrat befasst sich an seiner nächsten Sitzung mit dem kantonalen Geoinformationsgesetz. Dabei ist auch der Datenschutz ein Thema.
AUSSERRHODEN. Das neue Geoinformationsgesetz des Bundes verlangt verschiedene Ausführungsbestimmungen auf kantonaler Stufe. Dabei geht es insbesondere um die Regelung von formellen Fragen (Zuständigkeit, Organisation) und materiellen Punkten (Gebühren, Finanzen, Strafbestimmungen). Ausserdem ist für die Bearbeitung und Nutzung von Geodaten des Kantons und der Gemeinden eine allgemeine gesetzliche Grundlage zu schaffen. In diesem Bereich bestehn bislang nur Regelungen im Bereich der amtlichen Vermessung. Es musste daher auf kantonaler Stufe eine umfassende gesetzliche Grundlage für den Bereich Geoinformation geschaffen werden. Nun liegt das Kantonale Geoinformationsgesetz vor; der Kantonsrat befasst sich an seiner nächsten Sitzung vom 24. Oktober in erster Lesung damit. Die Inkraftsetzung ist auf den 1. Juli 2012 terminiert.
Die Erarbeitung des Gesetzesentwurfs oblag in einer ersten Phase dem Rechtsdienst des Departements Bau und Umwelt. Zudem wurde eine Expertenkommission unter der Leitung von Baudirektor Jakob Brunnschweiler eingesetzt. Wie aus der Botschaft an den Kantonsrat hervorgeht, wurden in die Entwurfsarbeiten auch Gesetzesentwürfe anderer Kantone, die grossmehrheitlich identisch sind, geprüft. Die diesjährige Landsgemeinde von Appenzell Innerrhoden etwa hat eine entsprechende Vorlage bereits genehmigt.
Das kantonale Geoinformationsgesetz soll in einer schlanken Form die notwendigen Regelungen treffen, ohne sich bei diesem für Laien nicht ganz einfachen Sachbereich in komplizierten technischen Details zu verlieren. Die fachspezifischen und technischen Detailregelungen legt der Regierungsrat auf Verordnungsstufe fest.
Mit dem neuen Gesetz wird die Führung eines digitalen Leitungskatasters durch die Gemeinde vorgeschrieben. Aus diesem soll die geographische Lage der Leitungen für die Ver- und Entsorgung (Strom, Wasser, Abwasser, Telekommunikation usw.) ersichtlich sein. Die Gemeinden sind zwar verpflichtet, den Kataster zu führen, nicht aber, die fremden Leitungen zu erfassen. Hierzu können die Eigentümer der Leitungen verpflichtet werden.
Das Gesetz sieht weiter auch das Öffentlichkeitsprinzip (s. Kasten) vor; das heisst die Daten sollen möglichst uneingeschränkt öffentlich zugänglich gemacht werden. Zudem schafft es die Grundlagen für die kantonale Geodateninfrastruktur (GDI) und legt die Organisation im Grundsatz fest: Massgebliche Organe der GDI sind die kantonale Fachstelle für Geoinformation sowie das kantonal-kommunale Koordinationsorgan. Die Fachstelle benötigt zusätzliche finanzielle Ressourcen vorab für Planungs-, Koordinations-, Prüfungs- und Informationstätigkeiten. Die zusätzlichen Kosten belaufen sich gemäss einer Schätzung jährlich auf rund 50 000 bis 75 000 Franken. Zusammenfassend ergeben sich laut Bericht und Antrag des Regierungsrats unter anderem folgende Vorteile:
• besserer Zugang zu den mit hohem Aufwand erhobenen und verwalteten Daten durch Politik, Wirtschaft, Privatpersonen und Behörden;
• tiefere Kosten beim Datenbezug (wesentlich weniger Schnittstellen, klare Bezugsquellen, tiefere Gebühren etc.);
• qualitativ bessere und konsistentere Daten als Entscheidungs- und Planungsgrundlagen für Infrastrukturvorhaben;
• Qualitätssicherung der Daten über Jahrzehnte;
• Transparenz über Rechte, Pflichten und Beschränkungen im Immobilienbereich.