AUSSERRHODEN. «Winterliche Grüsse» wie Eiszapfen oder Dachlawinen wünscht sich niemand. Passiert's dennoch, kommt es unweigerlich zu Schadens- und Haftungsfragen. Dabei zahlt die Versicherung nicht in jedem Fall.
AUSSERRHODEN. Sorgen ein vom Hausdach fallender Eiszapfen oder ein Schneebrett für Schaden, kommts oft zu Anrufen bei der Ausserrhoder Gebäudeversicherung Assekuranz. «Wir müssen diese Leute dann an die richtige Stelle weiterleiten. Solche Schäden tangieren die Gebäudeversicherung nicht», klärt Richard Grüninger, Leiter Schadenwesen bei der Assekuranz AR. Die Gebäudeversicherung sei für Elementarschäden, also für nicht vorhersehbare Ereignisse, zuständig. Dachlawinen oder Eiszapfen seien dagegen vorhersehbar, und deshalb sei in diesen Fällen der Hauseigentümer persönlich verantwortlich. Es sei denn, er habe eine Haftpflichtversicherung.
Bei der Mobiliar, einem der Anbieter von Haftpflichtversicherungen, ist zu erfahren, dass bei einer detaillierten Betrachtung die Frage der Haftpflicht bei Eiszapfen oder Schneebrettern noch etwas komplexer ist. Haftpflichtig wird gemäss Urs Fiechter, Leiter Schadendienst in Appenzell Ausserrhoden, der Eigentümer eines Gebäudes nur dann, wenn ein Werkmangel vorliegt oder der Unterhalt mangelhaft ist. Heisst konkret, wenn der Eigentümer beispielsweise auf dem Dach keine Schneefänger montiert oder elementare Vorsichtsmassnahmen wie das Absperren eines durch Eiszapfen gefährdeten Bereichs unterlassen hat. «Ein Geschädigter muss nachweisen können, dass bei einem Vorfall der Umstand eines Werkmangels oder eines mangelhaften Unterhalts bestand», so Fiechter. Habe ein Gebäudebesitzer die Vorsichtsmassnahmen getroffen, müsse der Geschädigte den Schaden selbst tragen. Grundsätzlich rät Urs Fiechter, bei einem Vorfall immer erst auf den Eigentümer zuzugehen und die Versicherungslage zu klären.
Was Schneefänger betrifft, so ist es gemäss Richard Grüninger von der Assekuranz heute bei Neubauten Usanz, dass solche montiert würden.
Während es gemäss Urs Fiechter hierzulande glücklicherweise kaum zu Personenunfällen durch herunterfallende Eiszapfen oder Schneebretter kommt, gäbe es diesbezüglich durchwegs viele Autoschäden. Fahrzeugbesitzer könnten sich mit einer Teilkaskoversicherung gegen solche Reparaturkosten schützen. «Jene, die dieses Geld sparen, müssen dann eben unter den erwähnten Umständen den Schaden selber berappen», so Fiechter.