Richtplan für den Wald

Die Waldentwicklungspläne (WEP) sollen eine raumplanerische Ordnung in die Wälder bringen. Die WEP sind behörden-, aber nicht eigentümerverbindlich. Den Schwerpunkt des WEP bilden Aussagen zu den Funktionen des Waldes und deren Gewichtung, heisst es auf der Homepage des kantonalen Forstamts.

Drucken

Die Waldentwicklungspläne (WEP) sollen eine raumplanerische Ordnung in die Wälder bringen. Die WEP sind behörden-, aber nicht eigentümerverbindlich. Den Schwerpunkt des WEP bilden Aussagen zu den Funktionen des Waldes und deren Gewichtung, heisst es auf der Homepage des kantonalen Forstamts. So gibt es beispielsweise Wälder, die vor allem Siedlungen und Verkehrswege vor Lawinen, Überschwemmungen oder Erdrutschen schützen sollen. Andere dienen in erster Linie dem Natur- und Landschaftsschutz. Die Aufzählung ist nicht vollständig.

Im ganzen Kanton St. Gallen gibt es 19 WEP-Perimeter, von denen fünf im Toggenburg liegen. Der WEP Churfirsten (Politische Gemeinde Wildhaus-Alt St. Johann) ist seit 2005 in Kraft. Der WEP Stockberg wurde vor kurzem dem Gemeinderat von Nesslau übergeben. Der WEP Neckertal deckt das Gebiet der Politischen Gemeinden Hemberg, Neckertal und Oberhelfenschwil ab. Der WEP Alttoggenburg umfasst das Gebiet der Politischen Gemeinden Bütschwil und Mosnang sowie das der früheren Politischen Gemeinde Krinau, die heute ein Teil von Wattwil ist. Der WEP Regelstein umfasst das Gebiet der Politischen Gemeinden Lichtensteig, Ebnat-Kappel und Wattwil ohne Krinau. (mkn)