REHETOBEL: Sportsclinic braucht mehr Zeit

Die Baubewilligung für das geplante Therapie- und Regenerationszentrum steht wegen Einsprachen weiterhin aus. Die Bauherrin Sportsmedicine Excellence möchte eine Fristverlängerung erreichen. Dafür braucht es eine erneute Volksabstimmung.

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Ende November 2015 haben die Stimmberechtigten von Rehetobel dem Baurechtsvertrag für das Bürgerheim zugestimmt. In Kraft treten kann der Vertrag jedoch nur, wenn er bis Ende 2017 formell im Grundbuch angemeldet ist. Dafür braucht es eine rechtskräftige Baubewilligung für das geplante Therapie- und Regenerationszentrum. Die Sportsmedicine Excellence (SME) hat gemäss einer Mitteilung alles unternommen, um eine solche Bewilligung rechtzeitig zu erhalten, doch das Projekt wird vom WWF und von einigen Anwohnern verzögert. Die SME ist gemäss eignen Aussagen vom Vorhaben weiterhin überzeugt und befürwortet deshalb eine Fristverlängerung. Dazu brauche es ein weiteres demokratisches Ja der Stimmberechtigten.

Seit der Abstimmung erarbeitete die SME in enger Absprache mit der Gemeinde das Bauprojekt für die Sportsclinic Zur Klärung verschiedener ­Fragen und zur gegenseitigen ­Abstimmung wurde ein runder Tisch, unter anderem mit dem WWF, dem Heimatschutz Appenzell Ausserrhoden und dem Bauernverband Appenzell Ausserrhoden, einberufen. Nach diesen Gesprächen reichte SME im September 2016 das Baugesuch für das Therapie- und Regenerationszentrum bei der Gemeinde und beim Kanton ein.

Der WWF und verschiedene Anwohner haben inzwischen Einsprachen gegen das Baugesuch platziert, die nun beim Kanton zur Verarbeitung und Entscheidungseröffnung durch die Gemeinde liegen. Für das Projekt bedeutet dies eine beträchtliche Verzögerung. Wie lange es bis zum Vorliegen einer rechtsgültigen Baubewilligung dauert, ist unklar; den Einsprechern steht der Rechtsweg zu höheren Instanzen offen.

«Den Willen des Volkes umsetzen»

SME will gemäss Mitteilung ihr Konzept Sportsclinic weiterhin in Rehetobel realisieren und so den Willen des Volkes umsetzen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Frist für die formelle Anmeldung des Baurechtsvertrags im Grundbuch verlängert wird. Der Grund für diesen Schritt: Das für die Anmeldung im Grundbuch notwendige Vorliegen einer rechtskräftigen Baubewilligung ist bis zum Auslaufen der Frist Ende 2017 aufgrund der erwähnten Verzögerungen kaum mehr realistisch.

Ohne Fristverlängerung würde der Baurechtsvertrag hinfällig werden. Die SME hat bei der Einwohnergemeinde Rehetobel in eingeschriebener Form um Fristverlängerung ersucht und dafür eine flexible Lösung angeboten, die auf die Dauer möglicher Rechtsmittelverfahren abstellt. Das Unternehmen ist offen für eine entsprechende Verhandlung mit der Gemeinde über die Änderung dieses Paragrafen im Baurechtsvertrag. SME begrüsst zudem, dass die Stimmberechtigten dieser Änderung zustimmen müssten. Auf diese Weise könnten sie den bereits einmal aus­gedrückten Volkswillen in einem demokratischen Prozess nochmals bekräftigen. Als Abstimmungstermin ist der 26. November vergesehen. (pd)