Neues Gesetz ordnet Justizvollzug

Ein kantonales Gesetz vereinheitlicht Regeln zum Straf- und Massnahmenvollzug. Es ersetzt veraltete Verordnungen, erhöht die Transparenz und regelt Kompetenzen. Das Kantonsparlament genehmigt den Entwurf in erster Lesung einstimmig.

Michael Genova
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Justizdirektor Paul Signer bezeichnet das neue Gesetz über den Justizvollzug als «optimale Lösung». (Bild: Bruno Eisenhut)

Justizdirektor Paul Signer bezeichnet das neue Gesetz über den Justizvollzug als «optimale Lösung». (Bild: Bruno Eisenhut)

AUSSERRHODEN. Die tragischen Mordfälle Adeline und Marie haben die Menschen bewegt. Die Öffentlichkeit forderte daraufhin, den kritischen Bereich des Strafvollzugs zu vereinheitlichen und auf Gesetzesstufe zu regeln. Unter anderem soll dadurch die interkantonale Zusammenarbeit erleichtert werden. Gemäss Kommissionspräsident Max Frischknecht (pu, Heiden) deckt das kantonale Gesetz neu das gesamte Spektrum des Justizvollzugs ab. Es regelt den Umgang mit Straftätern und den Betrieb der kantonalen Vollzugseinrichtungen (Strafanstalt Gmünden und Kantonales Gefängnis AR).

Breite Zustimmung

Justizdirektor Paul Signer sprach von einer optimalen Lösung, welche die teilweise veralteten Regelungen auf den neuesten Stand bringe. In einem Bericht erwähnt der Regierungsrat unter anderem die kantonsrätliche Verordnung über die Strafanstalt Gmünden aus dem Jahr 1992. Diese sei veraltet und entspreche nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben.

Die Fraktionen begrüssten den Gesetzesentwurf. «Die Vorlage bringt nur Vorteile», sagte Silvia Lenz (FDP, Gais). Der Entwurf sei ein konsistentes Regelwerk und erhöhe die Transparenz. Auch die Fraktionen der SVP und SP unterstützen das neue Gesetz. In einem Punkt unterscheidet sich die SP jedoch in ihrer Haltung. Johanna Federer (SP, Herisau) sagt, dass ihre Partei mittelfristig eine schweizerisch einheitliche Lösung des Strafvollzugs bevorzuge. Regierungsrat Signer hingegen ist überzeugt, dass die Zusammenarbeit im Ostschweizer Strafvollzugskonkordat effizienter sei. In der Schlussabstimmung genehmigte das Parlament das neue Gesetz einstimmig.

Kompetenzen geklärt

Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass die Betriebskommission der Strafanstalt Gmünden aufgehoben wird. An ihre Stelle sollen zeitlich befristete Arbeitsgruppen treten. Dadurch vereinfacht sich auch die bislang komplizierte Kompetenzteilung zwischen Departement und Betriebskommission.