Innerrhoder Regierung wird Windradentscheid nicht revidieren, bereitet aber Bericht vor

Die Diskussion um das Gebiet Honegg-Oberfeld in Oberegg als Windkraftstandort kommt in den Grossen Rat. Der Negativentscheid der Regierung kann gemäss Bauherr Ruedi Ulmann nicht umgestossen werden.

Roger Fuchs
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Eine Windkraftanlage im Berner Jura. In Innerrhoden werden in absehbarer Zeit noch keine Windräder stehen. (Bild: Christian Beutler/Keystone)

Eine Windkraftanlage im Berner Jura. In Innerrhoden werden in absehbarer Zeit noch keine Windräder stehen. (Bild: Christian Beutler/Keystone)

Von den Befürwortern der Windräder in Oberegg wie beispielsweise der Appenzeller Wind AG muss sich die Innerrhoder Standeskommission dieser Tage anhören, keine offene Diskussion zur Windparkanlage in Oberegg geführt zu haben. Die Haltung, den Standort nicht definitiv im Richtplan festzuschreiben, sei zu revidieren. Auch Fabian Ulmann, Präsident des Vereins Jugend pro Windrad, doppelt nach: Ein Einwendungsverfahren könne ihrer Meinung nach nicht als politische Debatte und schon gar nicht als öffentliches Meinungsbild interpretiert werden. «Wir fordern die Standeskommission daher auf, diese Frage nicht eigenhändig zu beantworten, sondern eine faire öffentliche Debatte dazu einzuleiten. Wir würden es sehr begrüssen, einer Diskussion im Grossen Rat folgen und an der Landesgemeinde über die Anpassung des Richtplans abstimmen zu dürfen», so Ulmann.

Regierung bleibt beim Entscheid

Die Standeskommission hält derweil an ihrem Entschluss fest. Das Interesse an Windkraftanlagen mit einer Nabenhöhe von 135 Metern und einer Gesamthöhe von über 200 Metern sei am vorgesehenen, exponierten Standort bis auf weiteres als nicht überwiegend zu betrachten. Doch auch der Standeskommission scheint bewusst: Für immer muss dies nicht in Stein gemeisselt sein. Und so teilt die Regierung mit: Sollte sich die Situation bei der Stromversorgung künftig massiv verschlechtern, könne das Argument der Windenergienutzung vor Ort wieder an Bedeutung gewinnen, sodass nicht auszuschliessen sei, dass eine spätere Interessensabwägung anders ausfalle.

Denkt die Standeskommission also insgeheim vielleicht doch bereits heute an eine allfällig definitive Festlegung des Gebiets Honegg-Oberfeld als Windkraftstandort? Bauherr Ruedi Ulmann verneint. Beim Standort Honegg-Oberfeld in Oberegg handle es sich nach dem Entscheid der Standeskommission weiterhin um einen potenziellen und nicht um einen definitiven Windkraftstandort.

Grosser Rat kann keinen Auftrag erteilen

Der Vorwurf, die Regierung würde sich einer Diskussion verschliessen, weist Ulmann zurück. Es sei ein Bericht in Vorbereitung, der an der Februarsession 2019 im Grossen Rat behandelt würde. Dass spätestens dann der Entscheid der Regierung umgekippt wird, ist nicht zu erwarten. Denn wie Ulmann weiter ausführt, ist gemäss Baugesetz die Standeskommission für den Richtplan zuständig und folglich kann nur sie über Änderungen befinden. Der Grosse Rat könne diesbezüglich keinen Auftrag erteilen. Würde aber die Standeskommission Änderungen beschliessen, so seien diese vom Grossen Rat zu genehmigen.

Nebst dem Gebiet Honegg-Oberfeld weisen in Innerrhoden auch die Standorte Ochsenhöhi, Sollegg-Neuenalp-Klosterspitz und Hirschberg-Brandegg Potenzial für eine Windenergienutzung auf. Die für den Standort Honegg-Oberfeld ausgearbeitete Machbarkeitsstudie für ein Projekt mit zwei Windkraftanlagen lief auf privater Basis.