Ausserrhoden erhält Ombudsstelle

Der Kantonsrat erklärt eine Motion von Kantonsrat Peter Gut für erheblich.
Damit wird in Ausserrhoden nun eine Ombudsstelle geschaffen.

SDA / Jesko Calderara
Drucken
In Ausserrhoden wird nun eine Ombudsstelle geschaffen.

In Ausserrhoden wird nun eine Ombudsstelle geschaffen.

Dem Ausserrhoder Regierungsrat wurde im Bericht 2017 der Staatswirtschaftlichen Kommission (StwK) ein mangelhafter Umgang mit Konfliktsituationen vorgeworfen. Nun soll der Kanton eine Ombudsstelle erhalten. Der Kantonsrat hat gestern eine entsprechende Motion von Kantonsrat Peter Gut (PU/Walzenhausen) gegen den Willen der Regierung für erheblich erklärt. Bereits 2012 regte die StwK die Schaffung einer Ombudsstelle an. Sie fand mit diesem Anliegen beim Regierungsrat aber kein Gehör. Dies mit der Begründung, dass dem Landammann bereits eine gewisse Ombudsfunktion zukomme. In ihrem Bericht von 2017 warf die StwK dem Ausserrhoder Regierungsrat ein unangemessenes Führungsverhalten und einen mangelhaften Umgang mit Konfliktsituationen vor. Sie forderte erneut eine unabhängige Anlaufstelle. Im Juni reichte Kantonsrat Peter Gut mit 40 Mitunterzeichnenden eine Motion zur Schaffung einer Ombudsstelle ein. Diese soll dabei als eine verwaltungsunabhängige, vorzugsweise öffentlichrechtliche Anlaufstelle für Personen verstanden werden, die sich von der kantonalen Verwaltung unkorrekt behandelt fühlen, die sich mit Vorschriften oder Verwaltungsabläufen nicht zurechtfinden, die das Gefühl haben, nicht zu ihrem Recht zu kommen oder die Fragen haben, die ihr Arbeitsverhältnis mit dem Kanton betreffen, heisst es im Vorstoss. Die Ombudsstelle soll kostenlos, neutral und unabhängig arbeiten und hat die Aufgabe, eine Einigung zwischen möglichen Konfliktparteien zu erzielen.

Whistleblowing in Verfassung regeln

Der Regierungsrat nehme das Grundanliegen positiv auf. «Die Motion rennt offene Türen ein», sagte Landammann Paul Signer. Gegen den konkreten Auftrag für die Kantonsangestellten wehrt sich die Regierung. Das führe zu Abgrenzungsproblemen. Für verwaltungsinterne Angelegenheiten stehe künftig das Konfliktlösungsverfahren im neuen Personalgesetz zur Verfügung. Im Zuge der Totalrevision der Kantonsverfassung solle auch der Punkt des Whistleblowings geklärt werden, so Signer. Die Stossrichtung des Vorstosses wurde von allen Fraktionen unterstützt. Die FDP wollte die Motion in ein Postulat umwandeln. Es gehe in seiner Motion nicht um eine Anlaufstelle für Whistleblower, sagte Gut, der an der Motion festhielt. Der Rat überwies die Motion mit 37 Ja zu 23 Nein.