Kantonsrat AR: Informatik soll angepasst werden

Fünf Jahre nach dessen Einführung soll das Gesetz über eGovernment und Informatik einer Teilrevision unterzogen werden. Angedacht ist unter anderem die Schaffung einer Koordinationsstelle.

Alessia Pagani
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Am Montag steht im Kantonsrat eine Überarbeitung des Gesetzes über eGovernment und Informatik zur Debatte. (Bild: Christian Beutler/Keystone)

Am Montag steht im Kantonsrat eine Überarbeitung des Gesetzes über eGovernment und Informatik zur Debatte. (Bild: Christian Beutler/Keystone)

Seit fünf Jahren kennt Appenzell Ausserrhoden das Gesetz über eGovernment und Informatik. Dieses dient zur Koordination und Kooperation bei Informations- und Kommunikationstechnologien und es fördert die diesbezügliche Zusammenarbeit von Kanton und Gemeinden durch eine gemeinsame Informatikstrategie. In dieser werden Ziele, Prioritäten und Grundsätze sowie eine Termin- und Sachplanung festgelegt. Der gemeinsame Informatikbetrieb AR Informatik AG (ARI) sichert die Umsetzung. Die ARI erbringt also Dienstleistungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien für die Verwaltungen von Kanton und Gemeinden, der Spitäler, Schulen, der Kantonspolizei und anderer öffentlich-rechtlicher Kunden. Konkret hat die ARI AG beispielsweise vor kurzem die Grundlage geschaffen, dass in Ausserrhoden Umzüge online gemeldet werden können.

Nun soll das kantonale Gesetz über eGovernment und Informatik einer Teilrevision unterzogen werden. Am Montag diskutiert der Kantonsrat darüber. Als eine der grundlegendsten Änderungen kann die Schaffung einer Koordinationsstelle eGovernment in der kantonalen Verwaltung bezeichnet werden. Sie soll als primärer Ansprechpartner für den Austausch zwischen den Verwaltungen und den interkantonalen Gremien dienen und Rahmenbedingungen koordinieren. Damit soll sichergestellt werden, dass Prozesse rechtzeitig angegangen werden. Die Koordinationsstelle eGovernment soll keine eigene Entscheidungsbefugnis erhalten, sondern nimmt Aufgaben wahr, die bisher bei anderen Stellen angesiedelt waren oder für die keine klare Zuständigkeit bestand.

Zusammensetzung der Gremien ändert sich

Die Koordinationsstelle soll künftig auch das Sekretariat der Informatikstrategie-Kommission (ISK) stellen. Und auch hier sind Änderungen angedacht: Die ISK besteht momentan aus 13 Mitgliedern – je fünf Vertretern von Kanton und Gemeinden sowie dem Direktor der ARI und zwei externen Fachpersonen. Neu soll die ISK nur noch aus neun Mitgliedern bestehen, wobei die Gemeinden und der Kanton je drei Mitglieder entsenden. Zudem sollen künftig zwei ARI-Mitglieder in der Kommission Einsitz nehmen, allerdings nur noch eine Fachperson. Diese soll ausdrücklich vom Regierungsrat bestimmt werden. Die Amtsdauer soll neu auf vier Jahre beschränkt werden.

Auch werden deren Entschädigungen geregelt: Demnach übernimmt diese für die kommunalen Kommissionsmitglieder sowie die Fachperson neu der Kanton. Die Vertretungen des Kantons erhalten hingegen keine Entschädigung.

Weitere Anpassungen betreffen die ARI. So soll deren Verwaltungsrat von neun auf fünf Mitglieder verkleinert werden. Zudem wird deren Entschädigung ausdrücklich in die Zuständigkeit der Generalversammlung übergeben und soll künftig nicht mehr Aufgabe des Verwaltungsrates sein. Weil die ARI als nicht kommerzieller Dienstleister nicht mit wettbewerbsorientierten Unternehmen zu vergleichen sei, soll ihre Preisgestaltung fortan durch die kantonale Finanzkontrolle überprüft werden.

Mit der Überarbeitung sollen Erkenntnisse aus der Praxis umgesetzt – Gemeinden und Parteien haben sich geäussert– und gesetzliche Bestimmungen präzisiert werden. Zudem nimmt sie die Anliegen aus der Diskussion um ein Postulat von Kantonsrat Markus Brönnimann (FDP, Herisau) mit dem Titel «Aufsicht und Entschädigung ARI AG» auf. Die vorbereitende parlamentarische Kommission begrüsst im Grundsatz die Anpassungen.