NECKERTAL. Die Hundekontrollstelle Neckertal bittet die Hundehalter aus der entsprechenden Region, eine Neuanschaffung, einen allfälligen Halterwechsel oder den Tod ihres Hundes bis Mitte April 2015 zu melden an Silvia Schweizer, silvia.schweizer@neckertal.ch, Provisorium Aesch, Mogelsberg.
NECKERTAL. Die Hundekontrollstelle Neckertal bittet die Hundehalter aus der entsprechenden Region, eine Neuanschaffung, einen allfälligen Halterwechsel oder den Tod ihres Hundes bis Mitte April 2015 zu melden an Silvia Schweizer, silvia.schweizer@neckertal.ch, Provisorium Aesch, Mogelsberg. Gleichzeitig ist die Mutation auch der Anis (Animal Identy Service AG) zu melden. Sämtliche Hunde ab fünf Monaten sind meldepflichtig und zu chipen. Hunde, die das meldepflichtige Alter unter dem Jahr erreichen oder neu angeschafft werden, sind innert 14 Tagen der Hundekontrollstelle zu melden. Schafft jemand erstmals einen Hund an, ist ein Theoriekurs und ein praktisches Training zu absolvieren. Bisherige Hundehalter müssen mit einem neuen Hund den praktischen Teil absolvieren. (pd/aru)