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Dem Wunsch von 170 Unterzeichnenden einer Vernehmlassungsantwort, den Voranschlag künftig dem fakultativen Referendum zu unterstellen, kommt der Gemeinderat im aktuellen Vorschlag nicht nach. Im Entwurf verblieben ist das Wahl- und Stimmrecht für Ausländerinnen und Ausländer.
Die aktuelle Herisauer Gemeindeordnung stammt aus dem Jahr 2000. Der Gemeinderat hat, wie die Gemeinde in einer Mitteilung schreibt, nun den Revisionsentwurf für die neue Gemeindeordnung zuhanden des Einwohnerrats verabschiedet. Der Einwohnerrat hat bereits im September eine fünfköpfige vorberatende Kommission eingesetzt.
Im neuen Jahr berät der Herisauer Einwohnerrat in 1. Lesung über den Entwurf der neuen Gemeindeordnung. Der Einwohnerrat habe die Möglichkeit, die Bevölkerung im Rahmen einer Volksdiskussion ein weiteres Mal einzubeziehen. Nach der Beratung durch den Einwohnerrat wird das Volk an der Urne über die Revision der Gemeindeordnung entscheiden können.
Die Vernehmlassung zur neuen Gemeindeordnung hat vom 12. Mai bis zum 9. Juli dieses Jahres stattgefunden. Dabei sind laut Mitteilung zwölf Stellungnahmen von Parteien, Gruppierungen und Privatpersonen eingegangen, welche die vom Gemeinderat eingesetzte nicht parlamentarische Kommission während zweier Sitzungen ausgewertet hat. Eine dieser Stellungnahmen mit dem Titel «Budget vors Volk» wurde von rund 170 Personen mit ihrer Unterschrift unterstützt. Sie regt an, den Voranschlag künftig dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Heute wird dieser jeweils abschliessend vom Einwohnerrat beraten.
Der Gemeinderat hat sich laut der Mitteilung intensiv mit dem Thema beschäftigt und Für und Wider abgewogen. Er ist der Meinung, dass das Resultat der Volksabstimmung vom März 2012 nach wie vor den Volkswillen widerspiegelt. Damals wurde die abschliessende Kompetenz für das Budget dem Einwohnerrat übertragen. Ein wichtiges Argument dafür war der spätere Beginn des Budgetierungsprozesses, was einen zuverlässigeren Voranschlag ermöglicht. Deshalb fand der Vorschlag aus der Vernehmlassung keinen Eingang in den Revisionsentwurf. Auch aus den übrigen Rückmeldungen ergaben sich lediglich redaktionelle Änderungen, wie die Gemeinde weiter schreibt.
Zu den wichtigsten Neuerungen im Revisionsentwurf gehören das Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer auf kommunaler Ebene, die Verpflichtung zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen sowie die Schaffung einer Ombudsstelle als Anlauf- und Beratungsstelle für Private im Kontakt mit dem Gemeinwesen. Massgeblicher Revisionsbedarf ergab sich auch aus Änderungen in der kantonalen Gesetzgebung.
Die 1. Lesung zur Gemeindeordnung wird voraussichtlich für die Januar- oder die Märzsitzung traktandiert. Die Unterlagen werden spätestens drei Wochen vor der Sitzung unter www.herisau.ch/einwohnerrat publiziert.