GAIS: Zu sportlich für die IV

Die Invalidenversicherung steht des Öfteren in der Kritik. Auch Sandra Graf ist kein Fan der Leistungen der Sozialversicherung. Als Profi-Behindertensportlerin sieht sie sich im Nachteil.

Helena Städler
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Als Hausfrau und Profisportlerin sieht sich Sandra Graf durch die IV benachteillgt. (Bild: APZ)

Als Hausfrau und Profisportlerin sieht sich Sandra Graf durch die IV benachteillgt. (Bild: APZ)

Helena Städler

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Sandra Graf fühlt sich von der Invalidenversicherung (IV) unfair behandelt: Diese will ihr die IV-Rente streichen. Nach Grafs Aussagen, ist ihre Sportlichkeit eine der Begründungen der IV. Zudem habe die IV ein Arztzeugnis geholt, bei der ihr eine Arbeitsfähigkeit von 100 Prozent zugeschrieben wird – und das, obwohl ein Arzt sie nach dem Unfall als 50 Prozent arbeitsfähig eingestuft hat. «Die meisten, die ich in meinem Alter kenne, arbeiten nicht mehr Vollzeit, vor allem nicht im Rollstuhl», sagt Graf. Doch das sind nicht die einzigen Probleme mit der IV, gegen die Graf kämpft. Anzahlungen an behindertengerechte Montagen seien vermehrt von der IV verweigert worden. Darunter fallen unter anderem ein Teil des Aufzuges und des automatischen Garagentors. Eine der Begründungen: Als Hausfrau brauche Sandra Graf kein Garagentor. Wäre sie arbeitstätig, wäre der Fall anders. Auch deshalb fühlt sich Graf als Sportlerin nicht akzeptiert.

Nicht nur Sportler betroffen

Auch der Dachverband der Behindertenorganisationen Inclusion Handicap (IH) ist der Meinung, dass der Behindertensport noch immer in der Gesellschaft wenig Anerkennung geniesst und es für Behindertensportler schwierig ist, von ihrer sportlichen Tätigkeit zu leben. Dieses Problem betreffe jedoch allgemein Menschen mit einer Beeinträchtigung.

Die IV hat zwei zentrale Aufgaben: die Eingliederung in den Arbeitsmarkt sowie die Sicherung der finanziellen Existenz. «Wer eine Stelle hat, hat nicht nur einen Lohn, sondern auch soziale Kontakte und einen geregelten Tagesablauf. Das ist für jede Person wichtig. Wer aufgrund einer Behinderung nicht oder nur teilweise arbeiten kann, muss über genügend finanzielle Mittel verfügen, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben», sagt Inclusion Handicap. Trotzdem habe IH in den vergangenen Jahren vermehrt beobachtet, dass die IV die Renten für Menschen mit Behinderung mit eiserner Hand berechne. So erhalten zwar immer mehr Personen eine Teilrente, diese alleine reiche aber zum Leben nicht aus. Gleichzeitig sei es für Menschen mit Behinderung schwierig, eine Teilzeitstelle zu finden. «Noch immer werden Menschen auf dem Arbeitsmarkt diskriminiert», sagt Inclusion Handicap. Dieses Problem vergrössere sich, wenn die betroffene Person psychisch erkrankt sei. Ein weiteres Problem seien auch die Wartezeiten, bis ein IV-Entscheid gefallen sei. So seien immer mehr Menschen mit einer Behinderung auf die Sozialhilfe angewiesen. Dagegen kämpft Inclusion Handicap auf politischem Weg.

Keine Schwächen bei IV-Abklärung

Auf Anfrage konnte und wollte die Invalidenversicherung Appenzell Ausserrhoden aus Datenschutzgründen keine Aussagen zur IV und zum Fall Sandra Graf machen. Auf die Frage, ob durch die Unterstützung einer erfolgreichen Sportlerin nicht das Image der IV aufgebessert werden könne, wurde lediglich geantwortet: «Dabei handelt es sich um ein gesellschaftspolitisches Problem. Die IV handelt nach dem Gesetz.» Weiter wurde auf das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) verwiesen. Auch dort wird nicht konkret Stellung bezogen. Gemäss dessen Aussagen, spiele es bei der Abklärung über einen Anspruch auf IV-Leistungen keine Rolle, ob der Gesundheitsschaden körperlicher, psychischer oder geistiger Natur sei. Schwachstellen bei der Überprüfung eines IV-Anspruchs sieht die BSV keine. Für alle Gesundheitsschäden gäbe es ein einheitliches Abklärungsverfahren.

Dieses Abklärungsverfahren kritisiert Sandra Graf. Menschen, welche ebenfalls querschnittsgelähmt sind, erhalten gemäss Graf zum Teil mehr Leistungen als sie. Sie ist der Meinung: «Wenn ich sportlich aktiv bin, bleibe ich länger selbstständig und koste die IV langfristig gesehen, weniger.» Das interessiere die Invalidenversicherung aber nicht.