Mit 53 Ja- zu 7 Nein-Stimmen genehmigt der Ausserrhoder Kantonsrat die Staatsleitungsreform in zweiter Lesung. Damit entscheidet er sich für eine Reduktion von sieben auf fünf Mitglieder im Regierungsrat. Die Regierungsräte sollen ausserdem künftig im Vollamt statt im Hauptamt angestellt sein.
Mit 53 Ja- zu 7 Nein-Stimmen genehmigt der Ausserrhoder Kantonsrat die Staatsleitungsreform in zweiter Lesung. Damit entscheidet er sich für eine Reduktion von sieben auf fünf Mitglieder im Regierungsrat. Die Regierungsräte sollen ausserdem künftig im Vollamt statt im Hauptamt angestellt sein. Eine weitere Neuerung betrifft die Wahl des Landammanns. Dieser soll künftig alle zwei Jahre durch das Volk gewählt werden. Die SVP-Fraktion sprach sich gegen die gesamte Reform aus, weil sie befürchtet, dass sich die Regierung dadurch von der Bevölkerung entferne. Das Stimmvolk wird am 18. Mai abschliessend über die Vorlage abstimmen.
Das Parlament verabschiedete einstimmig ein neues Gesetz über den Justizvollzug. Dieses vereinheitlicht Regeln zum Straf- und Massnahmenvollzug und ersetzt veraltete Verordnungen. Unter anderem soll dadurch die interkantonale Zusammenarbeit erleichtert werden. (red.)