Für das Fünfermodell

APPENZELLERLAND. Fünf Mitglieder im Regierungsrat, die Wahl des Landammanns durch das Volk und die Stärkung des Kantonsrats. Dies sind einige Punkte in der Teilrevision der Kantonsverfassung.

Bruno Eisenhut
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Noch sitzen sieben Mitglieder im Regierungsrat. Ob es künftig nur noch fünf sein werden, entscheidet das Stimmvolk am 18. Mai. (Bild: bei)

Noch sitzen sieben Mitglieder im Regierungsrat. Ob es künftig nur noch fünf sein werden, entscheidet das Stimmvolk am 18. Mai. (Bild: bei)

Die finale Abstimmung zum Traktandum über die Staatsleitungsreform fiel gestern im Kantonsrat nach mehrstündiger Debatte deutlich aus. Während sich sieben Mitglieder des Ausserrhoder Kantonsparlaments nicht mit der zuvor durchgearbeiteten Detailberatung anfreunden konnten, verabschiedete die deutliche Mehrheit die Vorlage über die Teilrevision der Kantonsverfassung. Das Stimmvolk hat nun am 18. Mai abschliessend über die Vorlage zu befinden.

SVP gegen Reform

Innerhalb der gesamten Vorlage blieben emotionale Debatten fast gänzlich aus. Auch die Frage über die künftige Anzahl der Regierungsratsmitglieder passierte gestern ohne merklichen Widerstand. Einzig Christian Meng (Teufen) äusserte sich im Namen der SVP-Fraktion im Eintretensvotum gegen die gesamte Reform der Staatsleitung. Er warf dem Regierungsrat vor, sich mit der Reform vom Volk zu entfernen. Zudem sehe die SVP-Fraktion keinen Nutzen hinter der angestrebten Staatsleitungsreform.

Anders interpretierten es die anderen Fraktionen. So unterstützte etwa Yves Noël Balmer den Regierungsrat, indem er betonte, dass die Verfassung auch nach der beantragten Anpassung noch zum Ausserrhoder Volk passe. Zur Frage der künftigen Anzahl Regierungsmitglieder sei sich die SP uneinig. «Ich kann mir gut vorstellen, dass die SP zu diesem Thema Stimmfreigabe beschliesst», so Balmer. Ganz knapp für eine Beibehaltung der bestehenden Exekutive sprach sich die FDP-Fraktion aus, und deutlich tun dies die Parteiunabhängigen. Klar gegen eine Reduktion der Exekutive sprachen sich hingegen die Mitglieder der CVP/EVP-Fraktion aus. Schliesslich hatten die Parlamentarierinnen und Parlamentarier zwischen dem Vorschlag der Parlamentarischen Kommission (sieben Regierungsratsmitglieder) und der Regierung (fünf Regierungsratsmitglieder) zu entscheiden. Mit 32:23 bei fünf Enthaltungen stimmte die Mehrheit für eine Verkleinerung der Regierung. Diese soll künftig statt im Hauptamt im Vollamt beschäftigt sein.

Volk soll Landammann wählen

Während die Regierung in der ersten Lesung beantragte, den Titel Landammann durch Regierungspräsident zu ersetzen und diesen durch die Regierung wählen zu lassen, erfolgte auf die zweite Lesung eine Wende. Verschiedene Punkte hätten zu diesem Entschluss geführt, erklärte Regierungsrat Matthias Weisshaupt (SP). So sei der Landammann in Ausserrhoden traditionell stärker gewichtet, eine separate Wahl alle zwei Jahre durch das Stimmvolk durchaus sinnvoll. Nicht damit anfreunden wollte sich Kantonsrat Niklaus Sturzenegger (FDP, Trogen). Er beantragte, den Landammann auf Regierungspräsident umzubenennen und durch den Regierungsrat wählen zu lassen. Mit diesem Antrag blieb er letztlich aber chancenlos.

Antrag und Eventualantrag

Der Vorlage wird am 18. Mai dieses Jahres ein Eventualantrag beiliegen. Das Stimmvolk hat dann in erster Linie darüber zu entscheiden, ob es die Teilrevision der Kantonsverfassung annehmen will. Zudem hat es zu entschieden, ob die Ausserrhoder Exekutive künftig aus fünf oder sieben Mitglieder bestehen soll.