Um Unfälle zu vermeiden, müssen elektrische Installationen periodisch überprüft werden. Seit der Liberalisierung des Marktes für die Kontrolle von elektrischen Installationen ist der Werkeigentümer selbst in der Verantwortung, ein vom Inspektorat geprüftes Kontrollorgan damit zu beauftragen.
TOGGENBURG. Pünktlich zur gewünschten Uhrzeit mit Musik aus dem Radiowecker geweckt werden, aufstehen, die Kaffeemaschine einschalten, dann Butter und Milch aus dem Kühlschrank holen. Nach dem Duschen die Haare föhnen und mit der elektrischen Zahnbürste die Zähne putzen. Wohl in manchem Toggenburger Haushalt wird es jeden Morgen so oder zumindest so ähnlich ablaufen. Jedoch die wenigsten werden sich darüber Gedanken machen, ob sie sich beim Einschalten der Kaffeemaschine oder beim Einstecken des Föhns in die Steckdose in Gefahr begeben und womöglich einen elektrischen Schlag bekommen. Damit dieses Vertrauen in elektrische Installationen gewährleistet werden kann, müssen diese periodisch von einem unabhängigen Kontrollorgan überprüft und ein entsprechender Sicherheitsnachweis erbracht werden. Seit diesem Sommer ist der Marktführer auf diesem Gebiet, das Elektroberatungs- und Dienstleistungszentrum Bänziger + Zollinger GmbH mit Sitz in Dietikon in Ennetbühl mit einer Zweigstelle vertreten. Leiter dieser Niederlassung ist Hansjörg Dütschler.
«Bis ins Jahr 2002 durften solche Inspektionen nur durch Organe der Elektrizitätswerke selbst ausgeführt werden, welche bis heute auch die Aufforderung zur periodischen Kontrolle der elektrischen Installationen verschicken», erläutert Hansjörg Dütschler. Seit 2002 jedoch dürfen diese Kontrollen nur noch durch unabhängige Kontrollorgane oder akkreditierte Inspektionsstellen ausgeführt werden (siehe Kasten). «Da aber die gesetzlich bestimmten Abstände der Überprüfung – je nach Art der Nutzung der Gebäude – zwischen einem Jahr und zwanzig Jahren liegen, wissen viele Eigentümer gar nicht, dass sich das geändert hat und es nun ihre Aufgabe ist, eine Firma mit der Kontrolle zu beauftragen», sagt Martin Zollinger, Geschäftsführer der Firma Bänziger + Zollinger GmbH. Werde jedoch der festgesetzte Termin zu Einreichung des Sicherheitsnachweises verpasst, könne das empfindliche Verfügungen nach sich ziehen, gegen die – im Gegensatz zu Bussen – nicht rekurriert werden könne. Das Vorgehen der Elektrizitätswerke wird gestützt durch die Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV).
Am häufigsten werden die Inspektoren zu periodischen Überprüfung gerufen. «Die Kontrollperioden werden in jährlich, alle fünf, zehn oder zwanzig Jahre unterschieden», sagt Hansjörg Dütschler. Jährlich werden beispielsweise Baustellen kontrolliert, alle fünf Jahre Warenhäuser und Restaurants, im Zehnjahres-Turnus gewerblich genutzte Gebäude wie Ställe und Scheunen und alle zwanzig Jahre Wohnbauten mit Eigentums- oder Mietwohnungen. Des weiteren gibt es Abnahmekontrollen bei Neubauten und freiwillig angeforderte Kontrollen. Zudem kann das zuständige Elektrizitätswerk Stichproben-Kontrollen durchführen.
Überprüft wird unter anderem: Ist die Auswahl der Betriebsmittel für die Art des Raumes richtig? Existiert ein Basisschutz gegen direktes Berühren? Sind Abschalt- und Trennvorrichtungen vorhanden? Sind die verschiedenen Stromkreise richtig und ausreichend gekennzeichnet? Zudem werden verschiedene Messungen durchgeführt wie etwa die automatische Abschaltung im Fehlerfall oder ganz allgemein die Netzspannung. Aufgrund dieser Werte erstellt der Prüfer ein Mess- und Prüfprotokoll, welches eine Bezeichnung und Auswertung jedes einzelnen Stromkreises beinhaltet. «Werden Mängel festgestellt, muss der Werkeigentümer einen Installateur mit Bewilligung aufbieten, der diese Mängel innerhalb der gesetzten Frist beseitigt.
«Erst wenn die Fehler behoben sind, stellen wir den so genannten SiNa, den Sicherheitsnachweis Elektroinstallation aus, der dann beim Elektrizitätswerk einzureichen ist», erläutert Hansjörg Dütschler.
Am häufigsten seien defekte Abdeckungen zu bemängeln, sagt Martin Zollinger. «Vor allem in Haushalten, wo es Kinder gibt, ist das ein grobfahrlässiger Mangel, da so der Berührungsschutz nicht mehr gewährleistet ist. Gerade bei Kleinkindern kann ein Stromschlag – und sei es auch <nur> durch Niederstrom – im schlimmsten Fall tödlich sein.» Eine weitere «Sünde» sind schlecht isolierte Installationen, was oft «bei Bastelarbeiten von Laien» vorkommt, so Zollinger. Zudem werde oft die korrekte Beschriftung der Stromkreise im Schaltkasten vernachlässigt, was auch zu bösen Überraschungen führen könne. «Grundsätzlich sollten alle, die keine Erfahrung mit elektrischen Installationen mitbringen, die Finger davon lassen und geschulte Experten bei Arbeiten an der Elektrik hinzuziehen. Denn die Gefahren von elektrischen Installationen und die möglichen Folgen von fehlerhaften Arbeiten werden oft unterschätzt», sagt Dütschler.