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Am 17. Mai hätten die Stimmberechtigten im Kanton über den Bahnhofkreisel in Herisau abstimmen sollen. Daraus wird nun nichts.
Der Ausserrhoder Regierungsrat hat entschieden, auf die Durchführung der angesetzten kantonalen Volksabstimmungen vom 17. Mai zu verzichten. Dies teilt die Kantonskanzlei in einer Medienmitteilung mit. Zudem werden die Gemeinden angewiesen, ihre gleichentags angesetzten kommunalen Abstimmungen und Wahlen abzusagen.
Die Auswirkungen der Covid-19-Massnahmen lassen gemäss der Begründung der Regierung eine ordnungsgemässe Durchführung von Volksabstimmungen und Wahlen nicht zu. Der Bundesrat hat Ende letzter Woche daher beschlossen, auf die Durchführung der eidgenössischen Volksabstimmung vom 17. Mai zu verzichten. Die Erwägungen des Bundesrates haben auch Gültigkeit für die Durchführung kantonaler und kommunaler Abstimmungen.
In Anbetracht dessen hat der Regierungsrat entschieden, auf die Durchführung der angesetzten kantonalen Volksabstimmungen «Verpflichtungskredit für die Anpassung der kantonalen Strasseninfrastruktur am Bahnhof Herisau» sowie «Beschluss über Abfederungsmassnahmen zu den Revisionen 2019 und 2020 des Steuergesetzes» zu verzichten. Zu gegebener Zeit wird er die Abstimmungen nach Massgabe der gesetzlichen Vorschriften neu anordnen.
Die Gemeinden werden zudem angewiesen, ihre auf den 17. Mai angesetzten Urnengänge ebenfalls zu verschieben. Davon betroffen sind folgende Abstimmungen und Wahlen:
Teufen: Projektierungskredit für einen Tunnel
Herisau: Bahnhofplatz mit Bushof
Hundwil: Revision von Reglementen
Stein: Projektierungskredit zur Schulraumerweiterung
Schönengrund: Jahresrechnung 2019
Bühler: Jahresrechnung 2019
Speicher Sanierung Hallenbad Buchen Räumliche Entwicklung Gemeindeverwaltung
Soziale Dienste Appenzeller Mittelland
Wald Entschädigungsreglement
Walzenhausen Ergänzungswahl Gemeinderat
Von der Absage nicht betroffen ist der auf den 26. April angesetzte zweite Wahlgang für das Gemeindepräsidium in Lutzenberg. Die Gemeinde müsse ihre Gemeindepräsidentin / ihren Gemeindepräsidenten wählen können, heisst es in der Mitteilung. Die Durchführung dieser Wahl sei mit Blick auf die Abstimmungsorganisation derzeit noch vertretbar, sofern die Covid-19-Verhaltensanweisungen strikte eingehalten würden.