Wer künftig das Viadukt Rampenbrücke Strahlholz in Gais mit seinem Auto passieren möchte, sollte besser nicht schwerer sein als 16 Tonnen. Der Gemeinderat hat eine Gewichtsbeschränkung beschlossen.
GAIS. Aufgrund des Überprüfungsberichtes des Ingenieurbüros anlässlich der Hauptinspektion und dem Antrag der Appenzeller Bahnen hatte sich der Gemeinderat Gais mit der Belastbarkeit des Viadukts Rampenbrücke Strahlholz zu befassen. Das Bahntrassee führt unter dem Viadukt Rampenbrücke Strahlholz durch. Zurzeit ist das Viadukt mit keiner Höchstgewichtsbelastung belegt. Die Rampenbrücke Galerie Strahlholz in Gais stammt gemäss Mitteilung aus dem Jahr 1982.
Im Rahmen einer statischen Kurzüberprüfung wurde sie nun nachgerechnet. Betrachtet wurden dabei die Brückenplatte sowie die beiden Joche in Brückenmitte. Als Folge wurde die Tragsicherheit des Bauwerks bei einer Reduktion der zulässigen Nutzlast auf 16 Tonnen untersucht. Die Biegenachweise der Brückenplatte konnten mit dieser Last erbracht werden.
Unter Vorbehalt der Genehmigung durch die kantonale Polizeibehörde hat der Gemeinderat beschlossen, eine Gewichtsbeschränkung «Höchstgewicht 16 Tonnen» amtlich zu erlassen. Das Signal schliesst Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen aus, deren Betriebsgewicht den angegebenen Wert übersteigt. Dies ist das tatsächliche Gewicht des Fahrzeugs samt Führer, Mitfahrer und Ladung. Anschliessend erfolgt die öffentliche Auflage für die Höchstgewichtsbeschränkung. Damit wird die rechtliche Grundlage für die polizeiliche Kontrolle der Einhaltung der Gewichtsbeschränkung geschaffen. (gk)