Der angepasste Richtplan des Kantons hat für das Toggenburg direkte Konsequenzen. In elf der zwölf Gemeinden ist zu viel Land eingezont. Im ganzen Toggenburg müssen 75 Hektaren ausgezont werden. Wie sich das auf die Gemeinden verteilt, ist nicht bekannt.
TOGGENBURG. In Zukunft sollen Gemeinden nur noch über so viel Bauland verfügen, wie sie voraussichtlich in den nächsten 15 Jahren benötigen. Das sieht der überarbeitete Richtplan des Kantons St. Gallen vor, der sich zurzeit in der Vernehmlassung befindet. Elf von zwölf Toggenburger Gemeinden erfüllen dieses Kriterium nicht. Sie müssen Auszonungen vornehmen. Lediglich die Gemeinde Kirchberg muss keinen Auszonungsprozess starten (das Toggenburger Tagblatt berichtete).
In den Unterlagen zum Richtplan werden zwar die Gemeinden genannt, die über zu viel Bauland verfügen. Nicht ersichtlich ist jedoch die Grösse der Fläche, die den Bedarf übersteigt. Beat Louis, Raumbeobachter beim kantonalen Baudepartement, teilt auf Anfrage mit, dass im Toggenburg insgesamt 75 Hektaren auszuzonen seien. Damit müssen rund 60 Prozent der insgesamt 128 Hektaren nicht bebauter Wohn-, Misch- und Kernzonen wieder ausgezont werden. Insgesamt beläuft sich die Summe solcher Zonen im Toggenburg auf rund 1000 Hektaren. Alle Zahlen sind auf dem Stand von Ende 2013.
Wie sich der Überschuss an Bauland auf die Gemeinden verteilt, war vom Kanton nicht zu erfahren. Im Schnitt muss jede der elf betroffenen Gemeinden rund 68 180 Quadratmeter auszonen. Lichtensteigs Stadtpräsident Mathias Müller hatte sich in der Vergangenheit bereits vernehmen lassen, dass es in seiner Gemeinde um eine Fläche von rund 41 000 Quadratmeter geht. Einzelne Gemeinden dürften daher deutlich mehr Bauland auszonen müssen.
Die Anpassung des Richtplans ist eine Folge mehrerer Volksabstimmungen, insbesondere der Annahme des revidierten Raumplanungsgesetz am 3. März 2013. Die Schweizer Bevölkerung wünscht sich einen stärkeren Schutz der Landschaft und einen Stop der Zersiedelung.