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Ostschweiz
Seit der Bundesrat am 16. März die «ausserordentliche Lage» gemäss Epidemiengesetz ausgerufen hat, sind beim Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons St.Gallen bereits rund 7200 Voranmeldungen für Kurzarbeit eingetroffen. Zudem gibt es über 1500 neue Anmeldungen bei den RAVs.
(pd/chs) Seit dem 17. März stehen auch im Kanton St.Gallen viele Geschäfte und Betriebe still. Beim Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons St.Gallen sind seit diesem Datum rund 7'200 Voranmeldungen von Betrieben für Kurzarbeit eingetroffen (Stand 1. April). Zum Vergleich: Für den ganzen Monat Januar hatte das Amt noch 20 Voranmeldungen verzeichnet. Das teilt das Amt für Wirtschaft und Arbeit mit.
Um den Ansturm bewältigen zu können, sei das Team zur Bearbeitung der Voranmeldungen intern innert kürzester Zeit massiv aufgestockt worden. Per Ende März hätten rund 4'300 Gesuchsteller bereits eine Verfügung erhalten, die sie zum Bezug von Kurzarbeitsentschädigung berechtige. Seit dem 1. April seien die Auszahlungen der Kurzarbeitsentschädigungen nun angelaufen.
Die Unternehmerinnen und Unternehmer können wesentlich dazu beitragen, den Verarbeitungsprozess zu beschleunigen, indem sie folgende Hinweise beherzigen:
Aufgrund der behördlichen Anordnungen dürfen die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren RAV ihre Türen für Stellensuchende und das Publikum derzeit nicht mehr öffnen. Personen, denen gekündigt worden ist, müssen für die Anmeldung auf dem RAV das aufgeschaltete Online-Formular nutzen (Link unter www.awa.sg.ch). Sämtliche Dienste der RAV stehen bis auf Weiteres telefonisch, online oder postalisch zur Verfügung. Gemäss einer Hochrechnung der sechs St.Galler RAV haben sich seit dem 16. März rund 1'500 Stellensuchende neu angemeldet. In 620 Fällen erfolgte der Erstkontakt online.
Aufgrund der ausserordentlichen Lage hat der Bundesrat den Vollzug der Stellenmeldepflicht ausgesetzt. Arbeitgeber können den RAV offene Stellen selbstverständlich weiterhin freiwillig über die Online-Plattform www.arbeit.swiss melden. Die RAV ihrerseits werden den Unternehmen im gewohnten Umfang passende Dossiers von Stellen-suchenden zustellen. Betriebe, welche auf www.jobroom.ch registriert sind, können wie bisher auch in Eigenregie und rund um die Uhr nach potenziellen Bewerbern suchen.
Arbeitgeber können einen wichtigen Teil dazu beitragen, damit die Gesellschaft die aktuelle Krise gemeinsam überwindet, indem sie offene Stellen freiwillig den RAV melden, damit diese für die Vermittlung an Stellensuchende zur Verfügung stehen.
Die Verordnung 2 des Bundesrates über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) sieht seit dem 21. März die Umsetzung von besonderen Vorkehrungen zum Schutz von Personen auf Baustellen beziehungsweise in Betrieben vor. Für die Überwachung und Kontrolle der Einhaltung dieser Massnahmen ist die SUVA sowie das kantonale Arbeitsinspektorat zuständig.
Das Amt für Wirtschaft und Arbeit stellt den Betrieben Informationen bereit und bietet Beratungen an. Unter anderem wurden zahlreiche Firmen angeschrieben und mit Merkblättern bedient, mit deren Hilfe die erforderlichen Massnahmen praxistauglich umgesetzt werden können. Die Informationen sind auch auf www.sg.ch/coronavirus abrufbar (Kapitel «Betriebe»).
Aufgrund von Hinweisen wird das Amt für Wirtschaft und Arbeit Betriebe vor Ort auf die Einhaltung der Bestimmungen kontrollieren. Im Allgemeinen könne den St.Galler Firmen ein gutes Zeugnis ausgestellt werden – bis anhin hätten die Behörden noch keine Betriebsschliessungen verfügen müssen.
Um die Verbreitung des Virus einzudämmen, wurden die Bestimmungen für die Einreise in die Schweiz zum Zweck der Erwerbstätigkeit in den letzten Wochen massiv verschärft:
Wie es in der Mitteilung des Amtes für Wirtschaft und Arbeit weiter heisst, werden aktuell rund drei Viertel der eingehenden Einreisegesuche (Meldungen) nicht bewilligt beziehungsweise bestätigt. Jede einzelne Meldung werde gesondert geprüft.