Privatpersonen, Sozialämter, Hilfswerke sowie Anlaufstellen für Menschen in Not können vom 1. Oktober bis 30. November Gesuche einreichen.
Reichen Sie Ihr Gesuch ein – unabhängig davon, ob als Privatperson oder Mitarbeiter/in eines Sozialamtes, Hilfswerkes und einer anderen Anlaufstelle für Menschen in Not. Jedes Gesuch muss begründet sein und die Notsituation genau darlegen. Beachten Sie bitte, dass keine Zahlungen ins Ausland getätigt werden. OhO bezahlt ausschliesslich für Leistungen, die in der Schweiz erbracht werden.
Gesuche können jedes Jahr vom 1. Oktober bis 30. November eingereicht werden.
Für Mitarbeiter von Institutionen (Sozialämter, Hilfswerke, etc.)
Wir schicken Ihnen im September Ihre persönlichen Login-Daten zu. Bitte bewahren Sie diese sorgfältig auf. Wenn Sie keinen Login erhalten haben, wenden Sie sich bitte an uns:
Telefon ++41 71 272 78 88
E-Mail oho@chmedia.ch
Für Privatpersonen
Bitte füllen Sie das Online-Gesuchsformular aus.
Wichtig: Gesuche werden nur bei Vollständigkeit aller Angaben und dem Vorliegen aller benötigten Dokumente geprüft. Gesuche, die unvollständig ausgefüllt sind und/oder bei denen die Unterlagen fehlen, werden nicht behandelt.