Der Verkauf von Lebensmitteln ist auch in Hofläden weiterhin möglich. Bediente Läden auf Landwirtschaftsbetrieben müssen dabei die Hygienemassnahmen einhalten.
(agl) Wie der Schweizerische Bauernverband am Dienstag mitteilt, gelten zu Bauernbetrieben gehörende Hofläden als Lebensmittelläden und müssen damit ebenfalls nicht schliessen. Selbstbedienungsangebote seien dabei ohnehin wenig problematisch.
Bediente Läden dagegen müssten die Empfehlungen das Bundesamts für Gesundheit einhalten. Das bedeutet, dass beispielsweise die Anzahl Kunden im Landen begrenzt wird, um genügend Abstand halten zu können. Das abhalten von Wochenmärkten ist derweil dagegen nicht mehr erlaubt.