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Nachdem sich Ringier-Chef Marc Walder bei Jolanda Spiess-Hegglin entschuldigt hat, verlangt die ehemalige Zuger Kantonsrätin die Herausgabe des Gewinns, welcher mit Artikeln erzielt worden ist.
(chm) Die ehemalige Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin verlangt in einer Klage die Herausgabe von Gewinnen, welche der Zürcher Verlag Ringier mit der Publikation mutmasslich persönlichkeitsverletzender Artikel über sie erzielt hat. Dies berichten die Zeitungen von CH Media, denen die Klageschrift vorliegt. Konkret klagt Spiess-Hegglin wegen fünf Artikeln, die in den Onlineausgaben von «Blick» und «Blick am Abend» sowie gedruckt erschienen sind.
Mit der Klage betritt Spiess-Hegglin medienrechtliches Neuland. Das Gericht soll von Ringier Zahlen verlangen, welche Rückschlüsse auf die auf den Online-Seiten erwirtschafteten Werbeerträge erlauben. Bisher ging es bei Entschädigungsklagen immer um den Verkauf von gedruckten Zeitungen am Kiosk. Die online erzielten Klicks ermöglichen allerdings ein viel genaueres Bild.
Das Zuger Obergericht hatte erst vor wenigen Tagen geurteilt, dass der «Blick» mit der Publikation ihres Namens im Zusammenhang mit den Vorkommnissen an der Zuger Landammannfeier 2014 Spiess-Hegglins Persönlichkeit verletzt habe. Darauf hatte sich der Chef von Ringier, Marc Walder, öffentlich bei Spiess-Hegglin entschuldigt.
In einer Stellungnahme zur Klage sagte eine Ringier-Sprecherin, man werde dem Gericht die massgeblichen Informationen zukommen lassen. Es sei aber zu befürchten, dass die Vorstellungen von Spiess-Hegglin über den erzielten Gewinn und die ökonomische Realität des Mediengeschäfts weit auseinander lägen.