Zuger Kantonsgericht verbietet Buch über Jolanda Spiess-Hegglin und Ereignisse an Zuger Landammannfeier 2014

Die ehemalige Grünen-Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin erhält in wegweisendem Medienurteil recht. «Tages-Anzeiger»-Journalistin Michèle Binswanger darf ihr Buch nicht publizieren.

Pascal Hollenstein
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Jolanda Spiess-Hegglin, ehemalige Kantonsrätin der Grünen in Zug, wehrt sich erfolgreich vor Gericht gegen eine Publikation von Tamedia.

Jolanda Spiess-Hegglin, ehemalige Kantonsrätin der Grünen in Zug, wehrt sich erfolgreich vor Gericht gegen eine Publikation von Tamedia.

Martin Toengi

Das Zuger Kantonsgericht hat ein superprovisorisches Urteil bestätigt, wonach die «Tages-Anzeiger»-Journalistin Michèle Binswanger kein Buch und keinen Artikel über die Ereignisse an der Zuger Landammann-Feier 2014 publizieren darf. Das melden am Freitag die Zeitungen von CH Media auf ihren Online-Portalen. Das Gericht hat damit eine vorsorgliche Massnahme der Zuger Justiz bestätigt.

Spiess-Hegglin hatte sich dagegen gewehrt, dass in der Publikation Spekulationen über ihr Verhalten an der Feier verbreitet würden. Binswanger hatte gegen die vorsorgliche Massnahme Beschwerde geführt. Diese ist nun vom Kantonsgericht Zug abgewiesen worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann an an das Zuger Obergericht weitergezogen werden.