Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum neuen Fussballstadion in Zürich ist getan: Das Bundesgericht weist zwei Beschwerden gegen das Hardturm-Areal ab. Doch es drohen weitere Verzögerungen.
Das Bundesgericht hat die beiden Stimmrechtsbeschwerden gegen die Volksabstimmung zum Gestaltungsplan für das Hardturm-Areal abgewiesen. Das teilten das Bundesgericht und die Stadt Zürich am Freitag unabhängig voneinander mit. Damit sei eine «wichtige Voraussetzung» für die Genehmigung des Gestaltungsplans durch den Kanton erfüllt, schreibt die Stadt weiter.
Der Gestaltungsplan bildet die rechtliche Grundlage für das Projekt «Ensemble», zu dem neben dem Fussballstadion für 18’000 Zuschauerinnen und Zuschauer auch zwei knapp 140 Meter hohe Hochhäuser und eine genossenschaftliche Wohnsiedlung gehören.
In der einen Beschwerde wurde moniert, die Stadt Zürich hätte in der Abstimmungszeitung auch Sicherheitsfragen im Zusammenhang mit Fussballspielen thematisieren müssen. Das Bundesgericht hält jedoch fest, die Stimmbevölkerung habe bereits 2018 mit dem Ja zu den Baurechtsverträgen «Nutzung und Betrieb des Stadions grundsätzlich zugestimmt». Die damalige Publikation habe Angaben zum Sicherheitskonzept enthalten. Damit hätten sich die Stimmberechtigten «kritisch mit den Sicherheitsaspekten des Stadions auseinandersetzen und sich dazu eine Meinung bilden» können.
In der zweiten Beschwerde wurde argumentiert, der Stadtrat hätte vor der Abstimmung darüber informieren müssen, dass im neuen Stadionkomplex eine Schule und zwei Turnhallen vorgesehen seien. Dazu hält das Bundesgericht fest, mit dem fraglichen Gestaltungsplan werde noch «keine Schulnutzung vorgeschrieben». Zwar erwäge die Stadt Zürich diese Möglichkeit, ein entsprechender Entscheid sei jedoch noch nicht gefällt. Sobald ein Beschluss vorliege, könne dieser erneut der Volksabstimmung unterbreitet werden.
Zudem, so begründet das Bundesgericht abschliessend, sei angesichts der grossen Differenz von Ja- und Nein-Stimmen (über 18 Prozent) nicht davon auszugehen, dass die Abstimmung anders ausgegangen wäre, wenn die zusätzlichen Informationen in der Zeitung aufgeführt worden wären. Das verfassungsmässige Recht der Stimmberechtigten auf freie Willensbildung und unverfälschte Stimmabgabe sei demnach nicht verletzt worden.
Der Zürcher Stadtrat freut sich über den Entscheid des Bundesgerichts. So lässt sich André Odermatt, Vorsteher des Hochbaudepartements, in der Zürcher Mitteilung wie folgt zitieren: «Zürich will das neue Stadion. Nach der deutlichen Zustimmung an der Urne war die rekursbedingte Verzögerung umso ärgerlicher.» Nun könne die Bauherrschaft endlich weiterplanen.
Auch die Jungfreisinnigen begrüssen den Entscheid auf Twitter:
Endlich! Das Bundesgericht weist die Hardturm-Abstimmungsbeschwerden ab. Nun liegt es am Regierungsrat so schnell wie möglich den Gestaltungsplan umzusetzen, sodass die Baubewilligung erteilt werden kann. pic.twitter.com/YbNv6WJL3t
— JF Stadt Zürich (@JfStadtZH) July 8, 2022
Im September 2020 hatte die Stadtzürcher Stimmbevölkerung mit knapp 60 Prozent Ja gesagt zum neuen Stadion. Danach wurden zwei Stimmrechtsbeschwerden eingereicht. Vor dem Bundesgericht hatten schon die beiden Vorinstanzen die Beschwerden abgewiesen.
Im April gab die Stadt Zürich bekannt, der Stadionneubau verzögere sich aufgrund der Beschwerden um mindestens zwei bis vier Jahre. Ursprünglich war eine Eröffnung für die Saison 2023/24 vorgesehen. Die Dauer der Verzögerung hängt laut der Stadt auch davon ab, ob gegen den Gestaltungsplan und das nachfolgende Baugesuch durch alle gerichtlichen Instanzen rekurriert wird.
Urteile: 1C_468/2021 und 1C_473/2021