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Der Nationalrat möchte den Grundstückkauf in der Schweiz von Personen aus dem Ausland unter die Lupe nehmen. Er fordert vom Bundesrat, die «Lex Koller» wieder aufs Tapet zu bringen. Nun steht der Ständerat auf die Bremse.
Totgesagte leben länger. Das liesse sich auch über die «Lex Koller» sagen. Seit Jahren geistert das Gesetz durch das Parlament. Der Nationalrat möchte die Vorlage wieder reaktivieren. Letzten Herbst hiess er eine Motion mit 108 zu 69 Stimmen deutlich gut.
Im Ständerat stiess das Anliegen am Dienstag auf wenig Gehör. Eine gewisse Ratlosigkeit hatte bereits in der vorberatenden Kommission vorgeherrscht. Es sei unklar, was die vage formulierte Motion «überhaupt genau möchte», bemerkte Sprecher Daniel Fässler (Mitte/AI). Die Kommission ortete auch generell keinen Handlungsbedarf. Die Schweiz habe ein restriktives Gesetz zur Regulierung von Immobilien, sagte Fässler.
Seit der Bundesrat seine Gesetzesreform 2017 präsentierte, habe sich die Ausgangslage nicht wesentlich verändert. In der Vernehmlassung sei die Revision deutlich durchgefallen, argumentierte Fässler. Er verwies auch auf die Coronakrise. Die Pandemie habe einmal mehr bestätigt, dass gerade touristisch orientierte Berggebiete auf ausländische Investitionen angewiesen seien.
Eine Minderheit machte sich für die Motion stark. Es gehe darum, die Diskussion anzustossen und zu schauen, ob und wo es Handlungsbedarf gehe, betonte Lisa Mazzone (Grüne/GE). Sie wies auch darauf hin, dass einzelne Elemente der Reform durchaus auf Zustimmung stiessen. Den Ständerat überzeugte das nicht. Am Ende versenkte er die Motion mit 26 zu 11 Stimmen. Das Anliegen ist damit erledigt.
Konkret hatte die grosse Kammer gefordert, dass der Bundesrat dem Parlament eine Botschaft zur Revision der «Lex Koller» vorlegt. Dabei geht es um die Einschränkungen beim ausländischen Erwerb von Grundstücken. Der Bundesrat hatte die Reform im Juni 2018 gestoppt. Auf Kritik stiessen die geplanten strengeren Regeln für den Kauf von Gewerbe-Immobilien und die Bewilligungspflicht für den Erwerb von Wohnimmobiliengesellschaften.
Man sei sich sehr wohl bewusst, dass die Revision umstritten sei, hatte auch Kommissionssprecher Thomas Aeschi (SVP/ZG) letzten Herbst im Nationalrat eingeräumt. Allerdings dürfe man sich der Diskussion nicht von vornerein verschliessen. Zum Durchbruch verhalfen dem Anliegen eine unheilige Allianz aus SP und SVP.
Auch der Bundesrat möchte beim heutigen Gesetz bleiben. Nach der Kritik in der Vernehmlassung habe der Bundesrat die Konsequenzen gezogen und auf eine Revision verzichtet, erklärte Justizministerin Karin Keller-Sutter.