Mit der revidierten Jagdverordnung will der Bund die Regulation von Wolfsrudeln vereinfachen. Gezählt werden dabei nur Risse von Tieren, die unter Herdenschutz stehen.
Ab dem 15. Juli gelten für Wölfe in der Schweiz strengere Regeln. Die vom Bundesrat am Mittwoch in Kraft gesetzte revidierte Jagdverordnung erlaubt den Kantonen, rascher in die Wolfsbestände einzugreifen. Die Regulation von Wolfsrudeln ist neu ab dem zehnten Riss eines Schafs oder einer Ziege zulässig, wie das Bundesamt für Umwelt (Bafu) am Mittwoch mitteilt. Dasselbe gilt für den Abschuss von Einzelwölfen. Tote Schafe oder Ziegen werden dabei aber nur dann angerechnet, wenn der betroffene Betrieb Herdenschutzmassnahmen wie Zäune oder Hunde eingesetzt hat.
In Gebieten, wo Wolfsrisse von Nutztieren bisher nicht vorkamen und wo deshalb keine Herdenschutzmassnahmen nötig waren, dürfen auch ungeschützte Schafe und Ziegen angerechnet werden. Die Schwelle wurde hier von 25 Nutztieren pro Monat auf 15 und von 35 Tieren pro Weidesaison auf 25 gesenkt. Ausserdem gibt es in der revidierten Verordnung neu auch Toleranzschwellen für Angriffe auf grössere Nutztiere. Hier darf der Kanton nun eingreifen, wenn ein Rudel oder ein Einzelwolf zwei Pferde, Rinder oder Alpakas getötet hat.
Mit der revidierten Jagdverordnung habe der Bundesrat zwei Motionen des Parlaments erfüllt, schreibt das Bafu in seiner Mitteilung. Diese verlangten, die Wolfsregulation per Verordnungsänderung zu vereinfachen. Ursprünglich hatten Bundesrat und Parlament zu diesem Zweck das Jagdgesetz anpassen wollen, dieses scheiterte jedoch im September 2020 am Volksnein. In der Schweiz gibt es laut Bafu derzeit 110 Wölfe und elf Rudel. (wap)