Täter mit Trojanern überführen

Ermittler sollen verschlüsselte E-Mails und Anrufe übers Internet besser überwachen können. Der Bundesrat will Spionage-Software teilweise zulassen.

Eveline Rutz
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Bei schweren Delikten will der Bund eine Spionage-Software einsetzen. (Bild: dapd/Nigel Treblin)

Bei schweren Delikten will der Bund eine Spionage-Software einsetzen. (Bild: dapd/Nigel Treblin)

BERN. Mit Trojanern lassen sich Computer bis fast ins letzte Detail ausspionieren. Die Software ermöglicht es nicht nur, E-Mails zu lesen und Internettelefonate aufzuzeichnen. Sie kann auch Passwörter protokollieren, Inhalte fotografieren oder den User über Kamera und Mikrophon observieren. Bei besonders schweren Delikten will der Bundesrat das umstrittene Überwachungsinstrument künftig nutzen.

Klare Schranken

«Ein Rechtsstaat kann es sich nicht leisten, gewisse Kommunikationskanäle den Kriminellen zu überlassen», sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga gestern. Der Bund setze jedoch enge Grenzen, um den Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen verhältnismässig zu gestalten. Trojaner sollen demnach nur auf richterliche Anordnung und niemals präventiv zum Einsatz kommen. Das Ausspionieren der Umgebung des PC-Nutzers und das Durchsuchen der Festplatte sollen explizit verboten werden. Bis Ende 2011 nutzte der Bund vier- mal einen Trojaner. Mit Änderungen der Strafprozessordnung und des Gesetzes zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf) will er dafür jetzt eine gesetzliche Grundlage schaffen. «Es geht um einen äusserst sensiblen Bereich», räumte Sommaruga gestern ein. Kritik kommt vor allem von Datenschützern und von Computerfreaks. Sie befürchten, dass die Behörden von allen technischen Möglichkeiten einer Software Gebrauch machen werden. Sommaruga verwies indes auf die strengen Bestimmungen und die Beschwerdemöglichkeit.

Im Rahmen der Totalrevision des Büpf will der Bundesrat auch die Frist verlängern, in der Randdaten aufbewahrt werden müssen. Aufzeichnungen über Absender, Empfänger, Zeitpunkt und Dauer einer Kommunikation sollen nicht mehr nur sechs, sondern zwölf Monate gespeichert werden. Sie sollen zudem zentral erfasst und online abrufbar werden. Wenn es darum geht, vermisste Personen oder flüchtige Straftäter zu finden, sollen Ermittler künftig auch den Inhalt von Telefongesprächen, E-Mails und Briefen überwachen dürfen.

Der Kreis wird ausgeweitet

Heute wirken die Post, Telekom und Internetanbieter an Überwachungen mit. Stärker in die Pflicht genommen werden sollen nun die Betreiber von Chatforen und firmeninternen Fernmeldenetzen sowie Hotels, Spitäler und Schulen. Sie sollen für die einzelnen Einsätze, nicht jedoch für die nötigen Einrichtungen entschädigt werden.