Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat die Zürcher Kantonspolizei eine Spionagesoftware gekauft – für eine halbe Million Franken. Dabei ist umstritten, ob es für den Einsatz solcher Trojaner überhaupt eine gesetzliche Grundlage gibt.
BERN. Wollen die Strafverfolgungsbehörden heute einen Verdächtigen überwachen, können sie dessen Telefongespräche abhören. Setzt die Zielperson aber auf moderne Kommunikationsmittel wie die Internettelefonie, etwa über Skype, dann stossen die Behörden an ihre Grenzen. Für die Überwachung braucht es dann besondere Informatikprogramme, sogenannte Trojaner, die in den Computer des Verdächtigen eingeschleust werden. Den Einsatz dieser Trojaner will der Bundesrat mit dem neuen Gesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf) legalisieren. National- und Ständerat haben dem im Grundsatz zugestimmt.
Darüber, ob der Einsatz solcher Software schon gemäss geltendem Recht zulässig ist, gehen die Meinungen auseinander. Die Strafverfolgungsbehörden von Bund und Kantonen hätten Trojaner bislang «ganz vereinzelt» eingesetzt, schreibt der Bundesrat in der Botschaft zum Büpf. Weil sich die Strafverfolger mit diesen Einsätzen in eine Grauzone begeben, erfährt die Öffentlichkeit normalerweise nichts davon. Doch diese Woche konnte die Kantonspolizei Zürich nicht mehr anders, als einen solchen Einsatz zu bestätigen. Das Schweizer Radio und Fernsehen war auf Dokumente gestossen, die belegen, dass die Kapo vor wenigen Monaten für fast 500 000 Franken eine Spionagesoftware eingekauft hat. Dies beim italienischen Unternehmen Hacking Team, dem vorgeworfen wird, auch repressive Regierungen zu beliefern – zwecks Überwachung von Oppositionellen. Die Kundenliste gelangte ins Internet, die Hacker wurden also selber gehackt.
Der Erste Staatsanwalt des Kantons St. Gallen, Thomas Hansjakob, sieht das Vorgehen der Zürcher kritisch: «Aus meiner Sicht ist der Einsatz von Trojanern heute nicht zulässig.» Während im neuen Büpf explizit von «besonderen Informatikprogrammen» die Rede ist, regelt die bestehende Strafprozessordnung nur die «Überwachung mit technischen Überwachungsgeräten». Dies genügte den Zürcher Behörden offenbar. Den Einsatz hatte die Zürcher Staatsanwaltschaft im Jahr 2013 angeordnet, das Zwangsmassnahmengericht gab grünes Licht. Hansjakob will nicht ausschliessen, dass auch das St. Galler Zwangsmassnahmengericht die heutige Rechtslage als ausreichend ansehen und einen Trojaner-Einsatz durchwinken könnte. «Ich persönlich würde einen solchen Einsatz aber nicht anordnen.» Sobald das Überwachungsgesetz in Kraft tritt, ist das Einschleusen von Spionagesoftware aber auch für Hansjakob eine valable Option. Für die Staatsanwälte ist eine effektive Kriminalitätsbekämpfung ohne Staatstrojaner nur noch schwer möglich. Den Straftätern seien die Schwachstellen bei der Überwachung der Internettelefonie bekannt, hält der Bundesrat fest.
Die Gegner sehen in den vorgesehenen Überwachungsmethoden aber einen Angriff auf die Grundrechte. Zu ihnen gehört der grüne Nationalrat Balthasar Glättli (ZH). Dass in seinem Kanton offenbar bereits heute Trojaner eingesetzt werden, ist für ihn kein Grund, deren Einsatz klarer zu regeln. «Es wäre die falsche Antwort, mit dem Büpf nun das Wunschkonzert jener Staatsanwaltschaften zu erfüllen, welche sich selbst nicht an das Gesetz halten.» Sobald das Parlament im Herbst die Beratung abgeschlossen hat, will Glättli mit Kräften «von links bis rechts» das Referendum ergreifen.
Sollte dieses erfolglos bleiben, erhielten die Kritiker in Zukunft zumindest Auskunft über die Zahl der Trojaner-Einsätze. Diese Vorgabe an die Staatsanwaltschaften hat das Parlament in das neue Überwachungsgesetz eingebaut.