BERN. Geräte zur Handy-Überwachung kommen auch in der Schweiz zum Einsatz. In einer Demokratie und einem Rechtsstaat schlägt dies meist weniger Wellen. Unter anderem verfügen der Bund und manche Kantonspolizeien über Imsi-Catcher.
BERN. Geräte zur Handy-Überwachung kommen auch in der Schweiz zum Einsatz. In einer Demokratie und einem Rechtsstaat schlägt dies meist weniger Wellen. Unter anderem verfügen der Bund und manche Kantonspolizeien über Imsi-Catcher. Laut der «Schweiz am Sonntag» ist die Rechtsgrundlage für Einsätze in der Verbrechensbekämpfung aber ungenügend. Deshalb will das Eidgenössische Justizdepartement das Gesetz an die technologischen Möglichkeiten anpassen. Das ist im Rahmen der Vorlage zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf) geplant. Bei Strafverfahren ist die Telefonüberwachung schon heute möglich.
Nach dem Ständerat befasst sich zurzeit die Rechtskommission des Nationalrats mit der Vorlage. Einige Entscheide hat sie unlängst bereits gefällt: So sollen Fernmeldeanbieter die sogenannten Randdaten künftig während zwölf Monaten aufbewahren müssen. (tga)