Bundesrat Guy Parmelin, wie haben Sie reagiert, als Sie vom grössten Treffen von Rechtsextremen seit vielen Jahren im Toggenburg gehört haben?
Bundesrat Guy Parmelin, wie haben Sie reagiert, als Sie vom grössten Treffen von Rechtsextremen seit vielen Jahren im Toggenburg gehört haben?
Ich habe mich geärgert. Solche Anlässe haben in der Schweiz nichts verloren. Natürlich habe ich mich auch gefragt, ob man das Konzert nicht hätte verhindern können. Schliesslich habe ich mich vom Direktor des Nachrichtendienstes des Bundes, dem NDB, über den Ablauf orientieren lassen. Der NDB hat seine Verantwortung wahrgenommen.
Hat der NDB die Gefahr nicht unterschätzt?
Nein, das hat er nicht. Er hat alles gemacht, was in seinen Möglichkeiten lag und das geltende Recht erlaubt. Er hat seinen Wissensstand jeweils rasch an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Die Schwierigkeit bei Anlässen der links- und rechtsextremen Szene ist, dass mit falschen Angaben und hoher Geheimhaltung agiert wird.
Wie kann man verhindern, dass die Schweiz zum Magnet für Rechtsextreme aus dem europäischen Raum wird?
Es ist den Kantonen in der Vergangenheit immer wieder gelungen, solche Konzerte zu verhindern. Das gelingt am besten, wenn die möglichen Vermieter von Lokalen sensibilisiert sind und im Zweifelsfall an die Polizei gelangen. Aus der Sicht des VBS geht es hier um eine Verbundaufgabe. Alle sind gefordert: Die kommunalen und die kantonalen Behörden sowie alle betroffenen Organe des Bundes müssen in diesen Fragen an einem Strick ziehen. Wir alle müssen zusammenarbeiten, einander helfen und uns gegenseitig unterstützen. Die Schweiz ist kein Paradies für Rechtsradikale, aber wir müssen dafür sorgen, dass sie es auch nicht wird.
Braucht es vorsorgliche Massnahmen, oder genügt das neue Nachrichtendienstgesetz?
Die Schweiz kennt kein Verbot des politischen Extremismus. Aufgabe des Nachrichtendienstes ist es denn auch, ausschliesslich gewalttätigen Extremismus zu bekämpfen. Ist kein klarer Gewaltbezug erkennbar, wird nicht zu Gewalt aufgerufen oder sogar Gewalt angewendet, sind dem Nachrichtendienst die Hände gebunden. Das ist politisch so gewollt. Daran ändert auch das neue Nachrichtendienstgesetz nichts. Ebenfalls politisch gewollt ist, dass die neuen Massnahmen im Nachrichtendienstgesetz, wie zum Beispiel das Abhören von Telefonen, bei Gewaltextremismus nicht angewendet werden dürfen. Wollte man weitergehen und auch den politischen Extremismus stärker bekämpfen, wären die Politiker und die Polizeikorps gefordert.