Kann sich der angeschlagene Genfer Staatsrat Pierre Maudet noch sechs Monate im Amt halten, hat er Anspruch auf eine lebenslange Rente. In den Ostschweizer Kantonen wurden unbegrenzte Ruhegehälter vor Jahren abgeschafft.
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Der Genfer Staatsrat Pierre Maudet steht mit dem Rücken zur Wand. Wegen einer geschenkten Reise nach Abu Dhabi hat ihn seine Partei wiederholt zum Rücktritt aufgefordert. Trotzdem klammert sich der 40-Jährige an sein Amt. Würde er heute zurücktreten, erhielte er eine einmalige Abfindung von 437802 Franken. Bleibt er jedoch bis mindestens Juni 2019 im Amt, hätte er ein Anrecht auf eine lebenslange Rente von jährlich 89161 Franken. Maudet bestreitet jedoch, dass solche Überlegungen eine Rolle spielten.
Losgelöst von Maudets Motiven wirft die Affäre die Frage auf, wie eine angemessene Abgangsentschädigung für Magistraten aussehen müsste. Die Unterschiede in der Schweiz sind gross. Neben Genf kennen auch die Kantone Neuenburg und Freiburg ein lebenslanges Ruhegehalt. Ganz anders sieht die Situation in der Ostschweiz aus. Hier haben gleich mehrere Kantone kürzlich ihre Regelungen angepasst.
Der Kanton St. Gallen hat 2014 die lebenslangen Ruhegehälter abgeschafft. Bei einem Rücktritt nach vier Jahren erhalten Regierungsräte neu 18 Monate lang 50 Prozent des Gehalts ausbezahlt. Bei einem Jahreslohn von etwa 300000 Franken beträgt das Ruhegehalt also gegen 150000 Franken. In Appenzell Ausserrhoden erhalten Regierungsräte seit 2015 unabhängig von der Amtsdauer während 18 Monaten den vollen Lohn – er beträgt zurzeit rund 230000 Franken. Auch im Thurgau und in Appenzell Innerrhoden gibt es keine lebenslangen Ruhegehälter mehr.
Diese Anpassungen waren überfällig und dürften den Westschweizer Kantonen noch bevorstehen. Das Beispiel des erst 40-jährigen Maudet macht es deutlich: Politiker werden heute viel jünger in eine Exekutive gewählt und bleiben dort nicht bis zur Pension. Nur schon deshalb braucht es neue Modelle. Ein lebenslanges Ruhegehalt für einen frühpensionierten Jungmagistraten ist ein goldener Fallschirm – ein kaum zu rechtfertigendes Privileg. Die FDP bezeichnete deshalb die neue St. Galler Regelung als «eine dem heutigen Zeitgeist entsprechende Lösung».
Als eine zeitlich beschränkte Kaderversicherung ist ein Ruhegehalt jedoch weiterhin sinnvoll. Es hilft abgewählten Regierungsräten bei der beruflichen Neuorientierung. Es verhindert, dass sie sich während der Amtszeit mit ihrer beruflichen Zukunft beschäftigen müssen. Und es stellt sicher, dass hohe politische Ämter attraktiv bleiben. Dass sich der Zeitgeist ändert, merkt man übrigens auch daran, dass finanziell abgesicherte Politiker freiwillig auf ihre Rentenprivilegien verzichten. Erst gestern sagte der zurückgetretene Bundesrat Johann Schneider-Ammann, dass er sein Ruhegehalt wohl nicht brauchen werde.