Kommentar
Viele Fehler – aber keine Intrige

Als die Universität Zürich ihren langjährigen Angestellten Christoph Mörgeli entliess, beging sie mehrere Fehler und verstiess gegen elementare Grundrechte.

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Chrisoph Mörgeli. (Archiv)

Chrisoph Mörgeli. (Archiv)

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Das hält das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich in einem ausführlich auf 38 Seiten begründeten Urteil fest und spricht insgesamt von einer «unrechtmässigen Kündigung».
In der Causa Mörgeli sind viele Fehler passiert. Fehler, die – gerade an einer grossen kantonalen Institution wie der Uni – natürlich nicht passieren dürften.

Fehler, die aber gerade in arbeitsrechtlichen Konfliktfällen, wenn die Situation am Arbeitsplatz aufgeheizt und die Stimmung angespannt ist, wenn die Nervosität und der Ärger bei Arbeitgeber und Arbeitnehmer gross ist, immer wieder vorkommen.

Und darum geht es letztlich in der Causa Mörgeli: um einen arbeitsrechtlichen Streit, der am Ende – wie so oft – aus dem Ruder lief. An seinem Arbeitsplatz war es zu einem dieser Konflikte gekommen, die umgangssprachlich rasch einmal als «Mobbing» bezeichnet werden und aufgrund persönlicher Ressentiments entstehen.

Auch wenn eine der beiden involvierten Parteien die schillernde SVP-Figur Mörgeli war, eine politische Intrige steckte nicht dahinter. Das hält auch das Verwaltungsgericht fest – es spricht davon, dass viel zu viel Papier (oder heisse Luft) produziert worden sei.

In der Sprache der Juristen heisst das zurückhaltend: «Das vorliegende Verfahren weist weder in rechtlicher noch in tatsächlicher Hinsicht besondere Schwierigkeiten auf, welche den enormen Umfang der Rechtsschriften beider Parteien rechtfertigen.»

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