Kommentar
Fragwürdiges Doppelspiel

Selbstverständlich muss auch die Schweiz Vorkehrungen gegen Terrorismus treffen. Auch wenn unser Land bis anhin nie Ziel einer Attacke war: Das muss nicht zwingend so bleiben.

Dennis Bühler
Dennis Bühler
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Die Terror-Taskforce TETRA will Dschihadisten an der Ausreise hindern. Im Bild Nicoletta della Valle, Direktorin des Bundesamtes für Polizei, Staatssekretär Yves Rossier und Markus Seiler, der Direktor des Nachrichtendienstes.

Die Terror-Taskforce TETRA will Dschihadisten an der Ausreise hindern. Im Bild Nicoletta della Valle, Direktorin des Bundesamtes für Polizei, Staatssekretär Yves Rossier und Markus Seiler, der Direktor des Nachrichtendienstes.

KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Abstriche beim Datenschutz und notfalls gar gewisse Eingriffe in Grundrechte sind unvermeidbar und hinzunehmen, sofern sie verhältnismässig sind und die Sicherheit tatsächlich verbessern. Allerdings sollten, wenn immer möglich, nur die Rechte von Terrorverdächtigen eingeschränkt werden, nicht jene aller Bürger.

So schiesst beispielsweise der europaweit geplante Austausch von Flugpassagierdaten, an dem sich die Schweiz nach dem Willen der Terror-Task-Force Tetra beteiligen soll, übers Ziel hinaus.

Es gibt keinen Grund, von allen Passagieren Zahlungsinformationen, Gepäckangaben und allfällige Zusatzwünsche wie vegetarisches oder koscheres Essen zu registrieren. Ausgetauscht werden sollen vielmehr einzig Daten von Personen, gegen die ein konkreter Verdacht vorliegt.

Genauso heikel ist eine zweite Empfehlung der Task-Force: Verdächtige Personen sollen an der Ausreise aus der Schweiz gehindert werden können, auch wenn gegen sie noch kein Strafverfahren eröffnet worden ist. Selbst Nicoletta della Valle, die Direktorin des Bundesamtes für Polizei, räumt ein, dass das einen schweren Grundrechtseingriff darstellen würde.

Wenn eine Abreise in den Dschihad unmittelbar bevorsteht, mag die Massnahme sinnvoll sein. Aber sicher dürfen Ausreiseverbote nicht «auf Vorrat» ausgesprochen werden.

Überhaupt dürfen die Behörden bei aller Repression die Prävention nicht vergessen. Solange unser Land Diktatorengelder hortet und Waffen exportiert, sind wir an der Entstehung neuer Unruheherde zumindest indirekt beteiligt. Vor einem Jahr hat der Bundesrat auf Druck der Rüstungsindustrie und des Parlaments die Kriegsmaterialverordnung aufgeweicht.

Seither dürfen Waffen wieder in Länder verkauft werden, die systematisch Menschenrechte verletzen – sofern sich das exportierte Material nicht für Menschenrechtsverletzungen eignet. Es ist nicht auszuschliessen, dass Terroristen so an Schweizer Waffen kommen. Das darf nicht sein.

Den Artikel zum Thema lesen Sie hier.