Initianten und Verhinderer

Die Nachricht: Die Umsetzung der vom Volk angenommenen Zweitwohnungsinitiative ist eine Knacknuss. Nicht umgesetzt wurde die vor 20 Jahren gutgeheissene Alpen-Initiative.

Andrea Masüger
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Der Kommentar: Volksinitiativen sind in der Schweiz ihrem Wesen nach Verfassungsbestimmungen, die auf Gesetzesstufe konkretisiert werden müssen. Dabei kommt es zunehmend zu Konflikten. Wird eine Initiative gegen den Willen von Bundesrat und Parlament angenommen, neigen sie dazu, die Umsetzung so mild als möglich auszugestalten, die Sache zu verzögern und zu verwässern.
Die Alpeninitiative, vor 20 Jahren angenommen, ist ein besonders krasses Beispiel: Hier wird nicht einmal das Verlagerungsziel für Lastwagen eingehalten, das man später ins Gesetz geschrieben hat. Bekannt sind die Konflikte bei der Ausschaffungsinitiative und bei der Zweitwohnungsinitiative, und das Gezanke um die Umsetzung der SVP-Masseneinwanderungsinitiative mag man schon gar nicht mehr hören. Um das Problem auf faire Weise zu lösen, müsste man sich vergegenwärtigen, was die eigentliche Triebfeder für das Volk war, einer Initiative zuzustimmen. Und man müsste exakt prüfen, mit welchen Argumenten die Initianten auf Stimmenfang gegangen sind.
Die Zweitwohnungsinitiative wurde mit dem klaren Impetus formuliert, die Zersiedlung der Landschaft, die Zerstörung von alpinen Ortsbildern und den Landverbrauch einzudämmen. Es war aber nie die Rede davon, Bürger zu enteignen, die in guten Treuen einst in Bauten investiert haben, oder die lokale Wirtschaft und das Baugewerbe in den Ruin zu führen. Wenn der Bundesrat nun erlauben will, bestehende Wohnungen in Zweitwohnungen umzunutzen, dann ist dies aus Sicht des Landschaftsschutzes unproblematisch. Das zentrale Anliegen der Initiative bleibt erfüllt. Ob es Franz Weber wahrhaben will oder nicht.
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