Verkehr
Zürcher Regierung muss nicht bei Google vorstellig werden

Autos auf Quartierstrassen und Lastwagen, die durch Bauernhöfe fahren: Navigationsgeräte führen Lenkerinnen und Lenker manchmal über ungeeignete Routen. Der Kantonsrat hat es am Montag aber abgelehnt, der Regierung dazu einen Auftrag zu erteilen.

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Und dann direkt durchs Quartier: Navigationsgeräte führen die Autofahrenden manchmal über ungeeignete Routen. Der Regierungsrat muss deswegen aber nicht bei Google und anderen Anbietern vorstellig werden. (Symbolbild)

Und dann direkt durchs Quartier: Navigationsgeräte führen die Autofahrenden manchmal über ungeeignete Routen. Der Regierungsrat muss deswegen aber nicht bei Google und anderen Anbietern vorstellig werden. (Symbolbild)

Oliver Menge

«Viele scheinen den Navi-Programmen mehr zu vertrauen als der Signalisation», fasste Jonas Erni (SP, Wädenswil) das Problem zusammen. Diese Programme sind bekanntlich aber nicht über jeden Zweifel erhaben: So werden etwa Zubringerdienste nicht als Fahrverbote erkannt und Routen durch Wohnquartiere empfohlen.

So kommt es, dass immer wieder Lastwagenchauffeure durch Agasul im Oberland fahren oder in Kloten in einer engen Quartierstrasse stecken bleiben. «Leidtragende sind insbesondere die Quartierbewohner, Velofahrer und Fussgänger», sagte Erni weiter.

«Navigationsführung der Realität anpassen»

Markus Schaaf (EVP, Zell) bezeichnete es als Anliegen der Bevölkerung, dass die Navigationsführung der Realität angepasst werde. Deshalb müsse die Regierung aktiv werden. Mit ihrem Postulat landeten SP, Grüne, EVP und GLP aber in der Sackgasse.

Der Rat lehnte den Vorstoss mit 77 Nein- zu 70 Ja-Stimmen ab. Der Regierungsrat muss somit nicht bei Google oder anderen Anbietern vorstellig werden, sehr zur Erleichterung von Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh (FDP).

Natürlich sei die Situation teilweise unbefriedigend. «Aber es ist nicht möglich, dass wir im Kanton Zürich etwas ändern», sagte sie. Der Kanton könne Google nicht vorschreiben, welchen Weg die Verkehrsteilnehmenden nehmen müssten.

Navi-Angaben seien schliesslich lediglich eine Empfehlung und nicht bindend, ganz im Gegensatz zur Signalisation auf der Strasse. Natürlich gebe es unbefriedigende Situationen, aber dann sei es Aufgabe der Polizei, die Signalisation dort durchzusetzen. (sda)