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Region (LiZ)
Zürich
Aus Sicherheitsgründen darf in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar rund ums Zürcher Seebecken kein privates Feuerwerk gezündet werden. Die Einsprachefrist läuft.
Das Abbrennen von privatem Feuerwerk ist in der Silvesternacht vom 31. Dezember 2017 auf den 1. Januar 2018 in bestimmten Zonen verboten. Dies schreibt die Stadt Zürich in einer Mitteilung.
Betroffen ist das Gebiet rund ums Seebecken sowie der Bahnhof Stadelhofen und die Bahnhofstrasse (siehe Plan).
Die Einsprachefrist dauert 30 Tage. Die Einspracheschrift muss im Doppel eingereicht werden und einen Antrag und dessen Begründung enthalten, wie es in der Mitteilung heisst. Aus Sicherheitsgründen wird den Einsprachen die aufschiebende Wirkung entzogen.