Erst kürzlich wurde der Gründer der Sterbehilfeorganisation Dignitas vom Vorwurf der selbstsüchtigen Suizidbeihilfe freigesprochen - dieses Urteil will der zuständige Staatsanwalt aber nicht akzeptieren.
Ludwig A. Minelli wurde vom Bezirksgericht Uster kürzlich vom Vorwurf freigesprochen, aus selbstsüchtigen Motiven Suizidbeihilfe geleistet zu haben. Der 85-jährige Gründer der Sterbehilfeorganisation Dignitas war in zwei Fällen angeklagt, namhafte Beträge von deutschen Sterbewilligen angenommen zu haben.
Der zuständige Staatsanwalt will den Entscheid nun ans Obergericht des Kantons Zürich weiterziehen und hat Berufung beim Bezirksgericht Uster angemeldet, wie er gegenüber der «NZZ am Sonntag» sagte.
Dieses hat nun 20 Tage Zeit um das Urteil zu begründen. In der Folge bleiben dem Staatsanwalt 20 Tage Zeit, den Freispruch anzufechten. Mit dem Weiterzug ans Obergericht will der Staatsanwalt klären, ob das Geschäftsmodell von Dignitas mit dem Gesetz vereinbar ist, wonach uneigennützige Sterbehilfe straffrei geleistet werden darf.
Es geht auch um die Frage, welcher Betrag für eine Suizidbegleitung angemessen ist, und ab welcher Grenze Wucher betrieben wird. Minelli hatte die Vorwürfe des Staatsanwalts als haltlos bezeichnet. Er habe sich nicht mit Sterbewilligen bereichert. (AZ)