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Region (LiZ)
Zürich
Ein anonymes Wahlkampf-Flugblatt im Vorfeld der Zürcher Regierungsratswahlen 2015 ist zum Fall für das Bundesgericht geworden. Die Lausanner Richter entschieden nun, dass die Zürcher Justiz zu Recht ein Verfahren gegen den mutmasslichen Verfasser des Pamphlets eingeleitet hatte.
"Diese Frau möchte Ihnen die Mündigkeit absprechen", hiess es auf dem Flyer, der im März 2015 in zahlreichen Zürcher Haushalten landete. Darauf abgebildet war Regierungsratskandidatin Silvia Steiner (CVP), damals noch Kantonsrätin und Staatsanwältin.
Auf dem vierseitigen Flugblatt wurde Steiner auf persönlicher und politischer Ebene scharf angegriffen. Vor allem ihre Einstellung zur Sterbehilfe wurde kritisiert. Steiner wurde gar als "Gefahr für die Demokratie und die Selbstbestimmung am Lebensende" bezeichnet.
Als Absender war ein "überparteiliches Komitee Selbstbestimmung am Lebensende" angegeben. Mit Namen wollte niemand dazu stehen. Steiner reichte Anzeige gegen Unbekannt ein, worauf die Justiz Dignitas-Gründer Ludwig A. Minelli ins Visier nahm, weil die Adresse auf der Broschüre zu ihm zurückverfolgt werden konnte.
Minelli wurde als Auskunftsperson eingeladen. Allerdings verweigerte er die Aussage - und reichte gleich selber Anzeige ein. Er warf den Behörden zusammengefasst vor, ohne einen Anfangsverdacht ein Verfahren gegen ihn eingeleitet zu haben. Das Vorgehen der Behörden habe einzig der Unterstützung Steiners gedient.
Mit seiner Anzeige hatte Minelli jedoch keinen Erfolg, weshalb er bis vor Bundesgericht zog. Dieses liess ihn nun ebenfalls abblitzen, wie aus dem kürzlich gefällten Urteil hervorgeht. Den Behörden sei kein unrechtmässiges Vorgehen vorzuwerfen, so die Richter.
Ob tatsächlich Minelli hinter dem Flyer stand, ist bis heute offiziell nicht geklärt. Der Verdacht liegt aber nahe, da ganze Textpassagen stark Teilen eines Textes von Minelli gleichen. Kurze Zeit später erschien zudem ein Inserat in der "NZZ", in dem der Dignitas-Chef schwere Vorwürfe gegen Steiner erhob.
Der damaligen Regierungsratskandidatin Steiner schadete das diffamierende Flugblatt nicht: Sie wurde trotzdem gewählt.