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Leserbeitrag OCH
Vor einigen Jahren hat das Schweizer Stimmvolk die Revision der Raumplanungsgesetzgebung angenommen. Infolgedessen sind die Gemeinden verpflichtet, innert zehn Jahren seit Vollzugsbeginn der neuen kantonalen Rechtsgrundlagen, die kommunalen Zonenpläne und Baureglemente an das neue Recht anzupassen.
Planungsverlauf Rahmennutzungsplan
Nach der Revision der kommunalen Richtplanung in den Jahren 2018 und 2019 hat sich der Gemeinderat in den letzten Monaten intensiv mit dem Rahmennutzungsplan auseinandergesetzt. In Zusammenarbeit mit dem Raumplanungsbüro Strittmatter Partner AG wurden während mehrerer Sitzungen das neue Baureglement sowie der Zonenplan sorgfältig behandelt und die bereits bekannten Anliegen der verschiedenen Grundeigentümer besprochen.
Der Gemeinderat hat die Unterlagen in der Zwischenzeit für die öffentliche Mitwirkung verabschiedet. Parallel dazu werden diese dem kantonalen Amt für Raumentwicklung und Geoinformation zur Vorprüfung eingereicht.
Überarbeitung Gesamtstrassenplan
Gleichzeitig mit der Revision der Ortsplanung hat der Gemeinderat auch den Gesamtstrassenplan sowie den Fuss-, Wander- und Radwegplan behandelt. Gegenüber den heutigen Strassenklassierungen und Strassenverläufen ergeben sich keine grundsätzlichen Anpassungen. Es werden lediglich kleinere Ergänzungen resp. Bereinigungen vorgenommen. Im neuen Zonenplan wurden die angepassten Strassenflächen bereits hinterlegt und als «Hinweis Verkehrsfläche» übernommen.
Der Gemeindestrassenplan wurde ebenfalls bereits dem Kanton zur Vorprüfung eingereicht.
Vernehmlassung
Folgende Unterlagen liegen nun vom 14. Mai 2021 bis 16. Juli 2021 im Gemeindehaus-Provisorium, Neudorf 13, Oberbüren, auf oder können unter www.oberbueren-raumplanung.ch eingesehen werden:
Vernehmlassungsdokumente
• Zonenplan 1:5’000
• Änderungsplan 1:5’000
• Baureglement und Anhang zum Baureglement (inkl. Erläuterungsskizzen)
• Planungsbericht zur Richt- sowie Rahmennutzungsplanung
• Gesamtstrassenplan 1:5'000 sowie Fuss-, Wander- und Radwegplan 1:5’000
Ergänzende Dokumente (nicht Teil der Vernehmlassung)
• Richtplan 1:10'000 und Richtplantext
Auf der Website www.oberbueren-raumplanung.ch erhalten Sie ausserdem weitere Informationen rund um die Überarbeitung des Rahmennutzungsplans. Es wird zum Beispiel erklärt, was eine Baumassenziffer ist oder was es mit der besonders hochwertigen Gestaltung auf sich hat.
Interessierte Privatpersonen, Parteien, Korporationen und Vereinigungen sind eingeladen, dem Gemeinderat bis 16. Juli 2021 eine schriftliche Stellungnahme zu diesen Planungsdokumenten einzureichen.
Kontaktstunden
Wie bereits bei der Richtplanrevision werden im Rahmen der Mitwirkung wiederum Kontaktstunden in den drei Dörfern durchgeführt. Die Bevölkerung erhält so die Gelegenheit, konkrete Fragen bei einem persönlichen Gespräch mit dem Gemeinderat oder dem Raumplaner zu diskutieren. Der Gemeinderat freut sich auf eine aktive Teilnahme der Bevölkerung.
Termine (jeweils 17.30 bis 20.30 Uhr):
• Donnerstag, 3. Juni 2021, Lichthof OZ Thurzelg, Oberbüren;
• Montag, 7. Juni 2021, Schulhaus Sonnental;
• Mittwoch, 9. Juni 2021, Schulhaussaal Niederwil.
Es können gleichzeitig zwei Gespräche stattfinden. Das Zeitfenster pro Gespräch beträgt 20 Minuten. Aufgrund der Schutzmassnahmen in Bezug auf das Coronavirus bitten wir Sie für die Teilnahme an einer Kontaktstunde um eine telefonische Anmeldung bei der Ratskanzlei unter 058 228 25 49. Bitte melden Sie maximal zwei Personen für ein Gespräch an.
Gemeinderat Oberbüren