Ich (m., 26, ledig, angestellt) verdiene monatlich 4000 Franken netto. Soll ich bereits jetzt schon in die gebundene 3. Säule einzahlen? Dann ist das Geld ja bis zur Pensionierung blockiert. Ich habe zudem gelesen, dass sich das Einzahlen in steuerlicher Hinsicht vor allem kurz vor der Pensionierung lohnt.
Es stimmt zwar, dass sich die 3a-Einzahlungen in den Jahren vor der Pensionierung am meisten lohnen. Trotzdem empfehle ich Ihnen, bereits heute schon Einzahlungen in die gebundene 3. Säule (Säule 3a) zu tätigen – und zwar nicht nur aus steuerlichen Überlegungen. Mit Einzahlungen bereits in jungen Jahren sorgen Sie frühzeitig vor. Mit Ihrem angesparten Guthaben der Säule 3a ergänzen Sie die Leistungen, die Sie bei der Pensionierung aus der 1. Säule (AHV) und aus der 2. Säule (Pensionskasse) erwarten dürfen.
Wenn Sie über mehrere Jahrzehnte hinweg konsequent Kapital in der Säule 3a aufgebaut haben, stehen Ihre Chancen gut, dass Sie als Rentenbezüger Ihren Lebensstandard in angemessener Weise fortführen können. Man spricht zwar von gebundener Vorsorge, aber Sie können das in der Säule 3a geäufnete Kapital unter bestimmten Bedingungen auch früher beziehen: Zum Beispiel, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung für den Eigenbedarf kaufen möchten. Nicht nur für den Erwerb oder die Erstellung des Eigenheims, auch bei späteren Investitionen oder für die Rückzahlung der Hypothek dürfen Sie Gelder aus der Säule 3a beziehen. Auch wenn sie sich später selbstständig machen wollen, können Sie sich das Vorsorgekapital ebenfalls ausbezahlen lassen und damit die mit der Aufnahme der Selbstständigkeit verbundenen Ausgaben decken. Beim Bezug einer ganzen Invalidenrente oder beim endgültigen Verlassen der Schweiz können Sie das 3a-Kapital ebenfalls beziehen.
Sie können Ihre Einzahlungen in die Säule 3a im vollen Umfang vom steuerbaren Einkommen abziehen. Beachten Sie dabei jedoch, dass es hier eine Limite gibt: Als erwerbstätige Person mit Anschluss an eine Pensionskasse können Sie zurzeit pro Steuerjahr maximal 6768 Franken einzahlen, ab 2019 wird der Maximalbeitrag auf 6824 Franken erhöht.
Mit 3a-Sparen bei einer Bank sind Sie frei bei der Wahl über die Höhe und den Zeitpunkt der Einzahlung. Falls Sie sich den maximalen Einzahlungsbetrag nicht leisten können oder wollen, dann bestimmen Sie den Betrag, den Sie einbezahlen möchten. Wenn Sie das Geld haben, sollten Sie die Einzahlungen Anfang Jahr tätigen, um voll vom Zinsvorteil zu profitieren.
Das Vorsorgekapital der Säule 3a unterliegt während der Vertragsdauer weder der Einkommens-, Vermögens- noch der Verrechnungssteuer. Würden Sie jeweils die jährlich gleiche Summe auf ein normales Sparkonto einzahlen, so wären sowohl das angesparte Kapital (Vermögenssteuer) als auch die Zinsen (Verrechnungs- bzw. Einkommenssteuer) steuerpflichtig.
Das 3a-Kapital wird bei Auszahlung gesondert zum übrigen Einkommen zu einem reduzierten Einkommenssteuersatz besteuert. Um hier die Progression zu brechen, empfehle ich Ihnen die Errichtung mehrerer 3a-Konten, die Sie dann während fünf Jahren vor Ihrer ordentlichen Pensionierung gestaffelt beziehen können. Jedes Konto sollte dabei ungefähr den gleich hohen Saldo aufweisen.
*Michael Fähndrich ist Sozialversicherungsfachmann mit eidg. Fachausweis