Nüchtern betrachtet: Rauschtrinken, Alkoholunfälle und Katertipps

Keine Party ohne Alkohol, schon gar nicht an Silvester. Doch wie bechert die Schweiz? Ein paar Zahlen und Fakten zu den hiesigen Trinkgewohnheiten und ihren Folgen.

Jana Breder (Grafik) und Melissa Müller (Text)
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Die Menge macht’s aus
Männer sollten nach einer Empfehlung des Bundesamts für Gesundheit nicht mehr als zwei bis drei Gläser alkoholische Getränke pro Tag zu sich nehmen. Frauen haben einen anderen Körper. Deshalb sollten sie nicht mehr als ein bis zwei Gläser alkoholische Getränke pro Tag zu sich nehmen.

Pause machen
Pro Woche sollte man mindestens zwei Tage auf Alkohol verzichten, um das Risiko einer Abhängigkeit zu mindern. Die Leber braucht über 24 Stunden, um zu entgiften. Geschätzt wird, dass etwa eine Viertelmillion Schweizer die Kontrolle über ihren Alkoholkonsum verloren haben.

Katertipps
Wer ein Glas nach dem anderen bechert, legt damit paradoxerweise seinen Körper trocken. Alkohol hemmt die Ausschüttung eines Hormons der Hirnanhangdrüse, das den Wasserhaushalt regelt. Angedüdelte schwanken deshalb oft zur Toilette. Dort lassen sie mehr ab, als sie nachschütten. Durch den Mangel an Flüssigkeit schrumpft das Gehirn, und es entsteht Kopfschmerz. Wer zwischendurch Wasser trinkt und reichlich speist, beugt vor: Fettreiche Speisen verzögern die Alkoholaufnahme im Blut. Am Tag danach warmes Wasser mit Zitrone trinken, füllt den Vitaminspeicher auf. Jetzt braucht der Körper Salz: Spiegelei und Speck sind der klassische Kater-Zmorgen. Die Aminosäuren in den Eiern sollen gegen Kopfschmerzen helfen.

Rauschtrinken
Bei Jugendlichen und Erwachsenen bis 34 Jahren ist das sogenannte Rauschtrinken verbreitet: Der Anteil der Personen, die zumindest einmal im Monat innerhalb von wenigen Stunden 5 Gläser (Männer) respektive 4 Gläser Alkoholisches (Frauen) trinken, stieg von 19% im Jahr 2007 auf 24% im Jahr 2017.

Alkohol am Steuer
2017 starben in der Schweiz 228 Menschen bei Verkehrsunfällen. Bei jedem sechsten tödlichen Unfall war Alkohol im Spiel (insgesamt 38 Unfälle). Die Anzahl der tödlichen Unfälle mit Alkoholbeteiligung ist in den vergangenen 30 Jahren deutlich zurückgegangen. Das liegt an der gestiegenen Sicherheit moderner Fahrzeuge. 2005 wurde der zum Autofahren erlaubte Blutalkoholwert zudem auf 0,5‰ gesenkt, was vermutlich ebenfalls zu weniger Unfällen beitrug. Besonders oft ereignen sich Alkoholunfälle in der Silvesternacht nach Mitternacht. Den zweithöchsten Wert erreicht die Nacht auf den 1. August.

Promille – der Blutalkoholwert
Der Grenzwert liegt seit 2005 bei 0,5 Promille Alkohol im Blut. Wer mit zwischen 0,5 und 0,79 Promille beim Fahren erwischt wird, bezahlt eine Busse. Ab 0,8 Promille gibt es eine Geld- oder Freiheitsstrafe sowie einen Führerausweisentzug für mindestens 3 Monate. Rund 1/5 aller Ausweisentzüge erfolgen wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand. Wer mit mehr als 1,6 Promille erwischt wird, muss seine Fahreignung untersuchen lassen. Für Neulenker gilt seit 2014 ein komplettes Alkoholverbot, für Berufschauffeure bereits seit 2010.

Quellen: BFS, BFU, BFG, Sucht Schweiz