Frauengefängnis
Im Knast mit Mama: Wie Kinder hinter Gittern leben

Sechs Kinder leben derzeit mit ihren Müttern in der Vollzugsanstalt Hindelbank. Eine Reportage aus dem einzigen Frauengefängnis der Deutschschweiz.

Anita Zulauf
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Auf 12 Quadratmetern leben Mutter und Kind in einer solchen Gefängniszelle. Tagsüber arbeiten die Frauen in den gefängniseigenen Werken und die Kleinen besuchen die Kita.Elisbeth Real

Auf 12 Quadratmetern leben Mutter und Kind in einer solchen Gefängniszelle. Tagsüber arbeiten die Frauen in den gefängniseigenen Werken und die Kleinen besuchen die Kita.Elisbeth Real

Elisabeth Real

Amri* ist bald zwei. Er liebt Bobby-Car-Rennen, Kuchen und wild rumtoben. Amri mag es, seine Spielsachen zu zeigen, wirbelt lachend seinen Teddy durch die Luft und kramt nach dem gelben Auto unter seinem Bett. Doch wenn der Junge nach draussen schaut, sieht er Gitter vor dem Fenster. Sein Zimmer, das er mit seiner Mama teilt, nennen sie hier Zelle. Die Haustür ist verschlossen. Immer. Amri lebt im Gefängnis, in der Justizvollzugsanstalt Hindelbank im Emmental BE. Weil seine Mutter hier eine Straftat verbüsst.

Die beiden Einfamilienhäuser der Mutter-Kind-Abteilung, die 1962 eröffnet wurde, stehen mitten auf dem Areal. Auf der angrenzenden Wiese gibts Kleintierställe für Hasen und Ziegen. Ein Spielplatz mit Rutsche, Schaukel und Sitzplätzen ist hinter den Häusern angelegt. Eine fast normale Quartieridylle – wäre da nicht der hohe Metallzaun mit Stacheldraht, der deutlich macht, dass die Freiheit Grenzen hat.

An diesem trüben Wintertag sind es fünf Mütter mit sechs Kindern im Alter von fünf Monaten bis zwei Jahren, die in der Mutter-Kind-Gruppe leben. Wird eine Frau entlassen, zieht meist ein paar Tage später die nächste ein. Die Warteliste ist lang. Die einen Mütter treten mit Kind die Haft an, andere sind schwanger. Diese Babys werden im Vollzug geboren. Bis sie drei Jahre alt sind, können die Kinder bleiben. Dann müssen sie gehen.

Alternative Kinderheim

Darf man Babys einsperren? Annette Keller, ehemals Lehrerin, Pfarrerin und seit 2011 Direktorin der Vollzugsanstalt, stellt klar: «Die Kinder sind nicht in Haft. Sie können raus, wann immer möglich, in Begleitung Freunde besuchen, Ferien bei Verwandten machen. Das Kindswohl hat oberste Priorität.» Die zuständigen Behörden würden jeweils genau prüfen, ob eine Unterbringung bei der Mutter in Haft das Beste sei für ein Kind. Oft sei jedoch eine Fremdplatzierung bei Pflegeeltern oder in einem Kinderheim die einzige Alternative. Eine Trennung von der Mutter würde wohl tiefere Wunden reissen.

Amri gefällt es hier. Er weiss noch nicht, dass er im Gefängnis lebt. Dazu ist er noch zu klein. Vielleicht wird ihm seine Mutter später erzählen, wo er die ersten Jahre seiner Kindheit zugebracht hat. Vielleicht auch nicht. Der Junge kam vor einigen Monaten nach Hindelbank. Er ist hier, weil seine Mutter bei der Einreise in die Schweiz an der Grenze verhaftet wurde. Sie hatte Amri auf dem Arm und Drogen im Gepäck.

Der Junge reibt sich den Schlaf aus den Augen. Gegen sieben Uhr morgens ist bei der Mutter-Kind-Gruppe Tagwache. Die Mütter müssen sich sputen. Um acht Uhr sollen die Kinder parat sein für den Transport zur Kita Chinderhus, mitten im Dorf. Alle Kinder gehen dorthin, auch die Babys nach dem 16-wöchigen Mutterschaftsurlaub. Viereinhalb Tage die Woche. Derweil arbeiten die Mütter in einem der gefängniseigenen Werke. Sieben Stunden täglich ist Pflicht.

Der schwarze Van, der die Kleinen ins Chinderhus bringt, fährt vor. Ein Kuss auf die Wange, ein liebevolles Wuscheln durch die Haare, und los gehts in Richtung Dorf. «Vielen Müttern fällt es anfangs schwer, dass sie ihre Kinder in fremde Hände geben und Vollzeit arbeiten müssen», sagt Jacqueline von Känel, seit neun Jahren Betreuerin der Mutter-Kind-Gruppe.

Amri geht gerne ins Chinderhus. Aber nur, wenn seine Gspänli von der Strafanstalt dabei sind. Sind die anderen alle krank, so wie kürzlich, fühlt er sich nicht recht wohl. Sie sind eine verschworene Gemeinschaft, die Kinder aus der Anstalt, sie halten fest zusammen. Und Direktorin Keller sagt, dass sie auch in der Dorfbevölkerung gut akzeptiert seien. Man hat sich längst daran gewöhnt, dass Kinder von Straftäterinnen die Kita besuchen.

Die externe Kinderbetreuung gehört in Hindelbank zum Konzept, das verlangt, dass die Kinder nicht völlig isoliert aufwachsen. Sie sollen das Leben ausserhalb der Gefängnismauern kennen lernen, den Alltag erleben, den Strassenverkehr beobachten, mit anderen Kindern spielen. So normal wie möglich halt.

Um 16 Uhr ist Feierabend in den anstaltsinternen Arbeitsstätten. Obwohl die Anstaltsküche das Essen liefert, beginnen einige der Frauen zu kochen. Wie sie sich und ihre Kinder ernähren wollen, liegt in der Kompetenz der Mütter. Die Betreuerinnen mischen sich nicht ein. «Die Erziehung und die Kinderbetreuung ausserhalb der Arbeitszeiten sind weitgehend Sache der Frauen», sagt Eveline Räber, Sozialarbeiterin un der Mutter-Kind-Gruppe. Muttersein im Gefängnis ist sowieso schon verbunden mit vielen Einschränkungen. «Daher ist es wichtig, dass die Frauen so viel Autonomie wie möglich über ihre Kinder behalten können», so Eveline Räber.

Platzierung: Wer entscheidet?

In der Mutter-Kind-Gruppe der Vollzugsanstalt Hindelbank gibt es acht Plätze für Kinder bis drei Jahre. Längst nicht alle Kinder der 107 Insassinnen können bei ihren Müttern bleiben. Tritt eine schwangere Frau die Haft an, bleibt das Neugeborene in der Regel bei der Mutter, egal, ob die Frau Schweizerin ist oder Ausländerin. Für die anderen Kinder der in der Schweiz wohnhaften Straftäterinnen wird, wenn möglich, eine private Lösung gesucht. Die Kinder bleiben beim Vater, den Grosseltern, Verwandten oder bei Pflegeeltern. Auch bei Ausländerinnen, die mit einem Kleinkind in die Schweiz eingereist sind, wird eine Lösung mit dem Fokus auf das Kindswohl gesucht. Entschieden wird von Fall zu Fall von den zuständigen Behörden. Zudem müssen die kantonalen Behörden ihr Einverständnis zur Unterbringung eines Kindes in der Vollzugsanstalt geben. Diese müssen auch die Kosten von 152 Franken pro Tag übernehmen. Für die Kinder von Ausländerinnen bezahlt die einweisende Vollzugsbehörde.

Ambivalentes Verhältnis

107 Frauen sitzen derzeit in der einzigen Justizvollzugsanstalt für Frauen in der Deutschschweiz eine Strafe ab. 47 Prozent davon sind Schweizerinnen, 53 Prozent Ausländerinnen. 30 Frauen sind wegen eines Tötungsdelikts in Haft, 31 wegen Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz, 20 wegen Betrugs, Diebstahls und Hehlerei. Die Strafmasse reichen von drei Monaten über zehn Jahre bis lebenslänglich. Und: Etwa zwei Drittel aller Frauen haben draussen Kinder.

«Das schlechte Gewissen und die Scham ihren Kindern und Familien gegenüber sind ihre ständigen Begleiter», sagt Betreuerin Jacqueline von Känel. Das ist belastend, die Trauer drückend. Nach Telefonaten mit der Familie sind die Frauen oft sehr deprimiert. Zumal viele der Kinder draussen in Armut leben und es ihnen nicht gut geht. Häufig ist die Beziehung zu dem Kind, das sie im Gefängnis bei sich haben, ambivalent, überschattet von den inneren Konflikten. Weil draussen Kinder warten, während dieses hier alles bekommt, Kleider, Essen, Liebe. Aus Scham würde so manche ausländische Frau ihrer Familie gar nicht sagen, dass sie hier im Gefängnis ist. «Sie geben vor, in der Schweiz zu arbeiten, schicken etwas Geld nach Hause, um ihre Würde aufrechtzuerhalten», so von Känel.

Psychischer Stress, Kummer, Ausweglosigkeit, kriminelle Biografien: Ist es zumutbar, dass Kinder in einem solchen Umfeld leben? «Wir haben klare Verhaltensregeln. Gewalt wird in keiner Form toleriert und hat umgehend Konsequenzen», sagt Direktorin Annette Keller. Doch derartige Vorfälle seien äusserst selten. Bisher sei es in der Mutter-Kind-Gruppe einmal zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung zwischen zwei Frauen gekommen, die eine umgehende Fremdplatzierung zweier Babys zur Folge hatte. Wenn eine Insassin ihre Haftstrafe abgesessen hat, ist das nicht zwingend ein Tag der Freude. Mehr als 90 Prozent aller Frauen aus dem Ausland werden direkt ausgeschafft. So manch eine wird in eine ungewisse Zukunft oder zurück in die Armut entlassen. Auch Amri und seine Mutter. Doch bevor es so weit ist, steht dem Buben vermutlich noch eine schwerere Zeit bevor. Amri wird in einem Jahr drei Jahre alt. Dann wird er die Anstalt verlassen müssen. Seine Mama muss noch bleiben.

«Es ist nicht so, dass der Geburtstag der Stichtag wäre, doch viel mehr als eine dreimonatige Verlängerungsfrist können wir nicht gewähren», sagt Keller. Weil Kinder in diesem Alter beginnen, ihre Umgebung zu realisieren. «Man muss die Kinder schützen. Es geht nicht, dass sie im Kindergarten ihr Zuhause mit Gittern vor den Fenstern zeichnen», so die Direktorin.

Amri wird wahrscheinlich in einer Pflegefamilie platziert werden. «Wir versuchen, solche Trennungen zu verhindern, die meisten Kinder können mit ihren Müttern entlassen werden. Doch leider ist das nicht immer möglich», so Keller. Eine Fremdplatzierung kann zur Tragödie werden. Die Leiterin der Wohngruppe Mutter-Kind, Eva Straumann, sagt: «Schlimm für die Mütter ist, wenn die Kinder sich zu entfremden beginnen, wenn sie schweizerdeutsch sprechen, eine Kommunikation mit der Mutter schwierig wird.» Und wenn sie sich bei der Pflegefamilie wohlzufühlen beginnen, die ja doch nur eine Familie auf Zeit sein wird.

Um acht Uhr abends liegt Amri mit seinem Schnuller im Bett. Zufrieden schlummert er ein. Noch weiss er nichts von seiner Zukunft. Er ist noch zu klein.

*Name geändert