Organ-Mangel
Ethikerin zur Organspende: «Keiner muss ein schlechtes Gewissen haben»

Immer geht es um den Organ-Mangel. Das töne nach Bringschuld und sei kontraproduktiv, sagt die Ethikerin Ruth Baumann-Hölzle.

Sabine Kuster
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Die Schweiz hat mehrfach abgelehnt, dass toten potenziellen Spendern ohne Widerspruchserklärung Organe entnommen werden können. Entspricht es einfach nicht dem schweizerischen freiheitlichen Geist, dass wir uns staatlich vorschreiben lassen, was mit dem Körper nach dem Tod geschieht?

Ruth Baumann-Hölzle: Es geht mehr ums Vertrauen. Der Kanton Tessin hatte lange die höchste Spenderate, obwohl daskantonale Gesetz eher restriktiv war. Aber vor zirka 20 Jahren setzte sich ein Tessiner Arzt persönlich mit seinem Namen für Organspenden ein. Das hat gewirkt.

Haben die Schweizer zu wenig Vertrauen in die Ärzte?

Unser Gesundheitssystem ist jedenfalls sehr wirtschaftlich orientiert. Die Spitäler stehen in einem grossen Wettkampf – auch was die Zahl der Organtransplantationen betrifft. Es schadet dem Vertrauen ins System auch, wenn – wie kürzlich – bekannt wird, dass eine der am häufigsten gemachten Operationen, die Miniskusteilentfernung, meist zwecklos ist. Das Wissen um Übertherapierung spielt mit, wenn es darum geht, dass man sich als Lebender oder Angehöriger für eine Organspende entscheiden muss.

Die Leute trauten der Werbekampagne also nicht, die der Bund für mehr Organspenden gefahren hat?

Das ist schwierig zu beurteilen. Auf jeden Fall ist es kontraproduktiv, den Fokus immer auf den Organ-Mangel zu legen, das tönt nach Bringschuld. Es gibt keine Pflicht zur Organspende. Keiner muss ein schlechtes Gewissen haben, wenn er seine Organe nicht spenden möchte. Eine Organspende ist immer ein Geschenk. Kampagnen sollten aus meiner Sicht anders geführt werden.

Wie denn?

Mit mehr Wertschätzung den Spendern gegenüber und der Botschaft, dass die Spendebereitschaft nicht selbstverständlich ist, sondern man dankbar dafür ist. Am Unispital Zürich zum Beispiel pflanzten wir einmal einen Baum zum Dank für die Organspender.

Immerhin die Plakat-Kampagne war relativ offen geführt mit der Aufforderung, man solle sich mit der Frage befassen, egal, wie man entscheidet.

Das stimmt, die war gut. Ich vermute, dass es für die Spendebereitschaft hinderlich war, dass nicht alle Fragen ausdiskutiert wurden. Zum Beispiel die der Non-Heart-Beating-Donors. Während bei den primären Hirntoten zuerst das Hirn stirbt, ist es bei den NHB-Spendern umgekehrt: Wenn eine Genesung aussichtslos ist, können bei Patienten die lebenserhaltenden Massnahmen abgestellt werden, sodass ein Herzkreislaufstillstand eintritt. Dadurch wird sekundär der Hirntod ausgelöst. Die Organe müssen in diesem Fall rasch entnommen werden. Heute wird das am Unispital Zürich gemacht. Am Inselspital in Bern nicht. In Deutschland ist es verboten. In der Schweiz wurde nie eine breite Debatte darüber geführt, dabei wäre es für das Vertrauen wichtig.

Was fehlt noch?

Wichtig ist auch eine gute Organisation, sodass potenzielle Spender auch in peripheren Spitälern erkannt werden. Es schwingt bei vielen Menschen auch immer die Angst mit, dass ihnen Organe entnommen werden könnten, wenn sie noch Lebenschancen gehabt hätten. Diese Ängste sind ernst zu nehmen und anzusprechen. Denn der Hirntod ist keine naturwissenschaftliche Definition.

Wurden diese Unsicherheiten im Ausland, wo es mehr Spender gibt, tatsächlich besser thematisiert?

Vermutlich nicht, aber im Unterschied zu den meisten anderen Ländern konnten wir darüber abstimmen. Ich frage mich, ob die Widerspruchserklärung in anderen Ländern auch eingeführt worden wäre, wenn man dort hätte darüber abstimmen können. Das staatlich zu verordnen, finde ich in einem Rechtsstaat hochproblematisch. Ausserdem ist es auch für Ärzte und Pflegende belastend, wenn sie nicht wissen, ob der Tote das gewollt hätte. Soviel ich weiss, werden deshalb die Angehörigen in Österreich trotz Widerspruchslösung oft gefragt, ob sie mit der Organentnahme einverstanden sind. Wo umgekehrt wie in der Schweiz aber manchmal eine explizite Zustimmung des Patienten vorhanden ist, bin ich der Ansicht, dass der Wille des Spenders gelten sollte, auch dann, wenn die Angehörigen eine andere Haltung haben.

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