Pflanzen
Eindringlinge bedrohen Flora: Bund will Neophyten bekämpfen – und dringt in Privatgärten vor

Eindringlinge bedrängen unsere einheimische Flora. Nun will der Bund den Kampf gegen Neophyten verstärken und sieht auch Vernichtungsaktionen in Privatgärten vor.

Bruno Knellwolf
Drucken
Schön, aber trotzdem ein Neophyt: Der Sommerflieder, auch Schmetterlingsbaum genannt.

Schön, aber trotzdem ein Neophyt: Der Sommerflieder, auch Schmetterlingsbaum genannt.

Getty Images

Kann ein Sommerflieder im Garten Sünde sein? Schmetterlinge und Hummeln laben sich zu Hunderten an seinem Nektar. Das schon, sagt Hanspeter Schumacher, Leiter des Botanischen Gartens St. Gallen. «Aber der Sommerflieder bietet den Raupen nichts.» Deshalb sei diese chinesische Zierpflanze zwar schön anzuschauen, nützt Flora und Fauna aber wenig. Denn die Schmetterlinge stehen am Ende ihres Lebenszyklus, wenn sie um den Sommerflieder schwirren – die Raupen sind für die Population entscheidend. «Eine einheimische Brennnessel bietet rund zwanzig verschiedenen Schmetterlingsraupen Nahrung und dient somit der Vermehrung», sagt Schumacher.

Der im Jahr 1896 aus China als Zierpflanze eingeführte Sommerflieder breitete sich vor allem nach dem Zweiten Weltkrieg in den zerbombten Städten Europas aus. Er liebt steinige Böden und vermehrt sich bei uns vor allem in Kiesgruben und den Bächen entlang. Wie der Sommerflieder vermehren sich auch andere invasive gebietsfremde Pflanzen und Tiere immer schneller und verdrängen die einheimischen Arten. Oder verursachen Allergien wie zum Beispiel die invasive Pflanze Ambrosia.

Schuld an weniger Biodiversität

Neophyten verursachen in Europa einen wirtschaftlichen Schaden von rund 20 Milliarden Euro pro Jahr unter anderem für die Überwachung und Bekämpfung. «Neophyten sind der zweitwichtigste Grund, dass die Biodiversität in der Schweiz zurückgeht», sagt Schumacher. Lebensraumverlust, Globalisierung und Klimawandel sind weitere Ursachen.

Nun will der Bundesrat künftig bei der Bekämpfung von Neophyten auch die privaten Gartenbesitzer in die Pflicht nehmen. Denn diese pflanzen noch zu oft fremde Arten an, die ihnen im Gartencenter verkauft worden sind. «Es ist ein Widerspruch, wenn man Pflanzen an einem Ort ausreisst und an einem anderen wieder verkauft», sagt der Botaniker. So wie zum Beispiel der beliebte Kirschlorbeer.

Das aktuelle Umweltschutzgesetz verunmöglicht es, dass alle Grundstücksbesitzer in die behördlichen Massnahmen eingebunden werden. «Dies kann dazu führen, dass Arten, die auf öffentlichen Plätzen bekämpft werden, sich von privaten Grundstücken aus wieder ausbreiten und dadurch den Erfolg von Bekämpfungsmassnahmen zunichtemachen», erklärt Rebekka Reichlin vom Bundesamt für Umwelt (Bafu). Das will der Bundesrat mit der Anpassung des Umweltschutzgesetzes verhindern. Die Vernehmlassung dazu läuft bis zum 4. September.

Die Top 4 der verbotenen invasiven Eindringlinge:

Der Japanische Staudenknöterich (Reynoutria japonica) kam 1823 als Zier- und Futterpflanze nach Europa.
4 Bilder
Der Essigbaum (Rhus typhina) stammt aus Nordamerika. Als Zierstrauch kultiviert und oft verwildert.
Goldruten (Solidago) sind in allen Landesteilen häufig bis sehr häufig. Als Zierpflanze aus Nordamerika eingeführt.
Der Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum) wurde im Jahr 1980 in der Schweiz «eingebürgert».

Der Japanische Staudenknöterich (Reynoutria japonica) kam 1823 als Zier- und Futterpflanze nach Europa.

Wikimedia/Getty

Mit dem revidierten Gesetz könnten die Kantone künftig auch Private zur Bekämpfung zwingen. Hausbesitzer wären dann zum Beispiel direkt dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sich Samen invasiver Pflanzen nicht verbreiten können. Wenn deshalb zum Beispiel ein Gärtner bestellt werden muss, kann das für den Gartenbesitzer teuer werden. Das Bundesamt erwartet einen Aufwand für die privaten Grundeigentümer von jährlich 25 Millionen Franken.

«Wer bisher auf freiwilliger Basis dafür gesorgt hat, dass sich invasive Neophyten auf seinem Grundstück nicht ausbreiten, wird davon weniger betroffen sein als andere, die bislang nichts unternommen haben», erklärt Reichlin. Diese Kosten würden im Erfolgsfall jedoch stetig abnehmen. Aber: «Je länger mit der Bekämpfung zugewartet wird, umso mehr kosten die Bekämpfungsmassnahmen.»

Die Vorlage habe aber nicht zum Ziel, dass in privaten Gärten keine gebietsfremden Arten mehr wachsen, erklärt das Bafu. «Es geht darum, zu verhindern, dass die Schäden durch invasive Arten weiter zunehmen.» Die Betonung liegt dabei auf invasiven Arten – dem Oleander im Topf wird niemand zu Leibe rücken.

Zutritt auf privates Gelände

«Für Arten, bei welchen eine Melde- und Bekämpfungspflicht besteht, kann es erforderlich sein, dass die Gemeinde oder der Kanton Zutritt auf ein privates Gelände benötigt», erklärt Rebekka Reichlin vom Bafu. Etwa dann, wenn sich eine invasive Tierart angesiedelt hat, die der Hausbesitzer nicht selber einfangen kann. In der Erläuterung zur Revision des Umweltschutzgesetzes wird als Beispiel der Amerikanische Ochsenfrosch genannt. Wie genau die verpflichtenden Bekämpfungsmassnahmen bei Privaten im Umweltschutzgesetz umgesetzt würden, wird laut Bafu erst später auf Verordnungsebene konkretisiert.

Die schlimmsten invasiven Pflanzenarten werden von Info Flora auf einer schwarzen Liste geführt. «In der Schweiz sind es zurzeit 40 Arten», sagt Hanspeter Schumacher. 15 davon sind verboten. Zu den gefährlichsten gehören gemäss dem Leiter des Botanischen Gartens der Japanische Staudenknöterich, der Essigbaum, die Goldrute und der Riesenbärenklau.

Schumacher hält die vom Bundesrat geplante Vernichtungspflicht bei Privaten für richtig. An die Eigenverantwortung mag er nicht mehr glauben, an Empfehlungen hielten sich nur wenige. Zudem würde er die Liste verlängern mit den Arten, die nicht mehr gehandelt werden dürfen. Schumacher gibt gleich noch ein paar Tipps, welche einheimischen Pflanzen in einen Garten passen: Liguster, Gemeiner und Wolliger Schneeball, Pfaffenhut, Wildrosen, Haselnuss, Efeu an den Mauern und eine Magerwiese im Hang.

Landi über den Kirschlorbeer: «Ein Entscheid des Kunden»

In vielen Gärten ist der Kirschlorbeer zu finden. Eine Pflanze, die auf der Schwarzen Liste von Info Flora als invasiver Neophyt aufgeführt ist. Allerdings ist sie nach der Freisetzungsverordnung nicht verboten. Wir haben bei der Landi nach dem Umgang mit Neophyten nachgefragt.

Der Kirschlorbeer ist ein invasiver Neophyt. Wird er in Ihrem Gartencenter verkauft?


Sandra Siegenthaler: Ja, in unseren Landi-Läden kann der Kirschlorbeer gekauft werden. Ebenso ähnliche Pflanzen, die nicht als Neophyten gelten.

Warum wird er weiterhin verkauft?

Wir möchten unseren Kunden stets ein breites Sortiment anbieten und es ihnen auch überlassen, welche Pflanzen sie bei sich anbauen wollen.

Werden auch andere invasive, gebietsfremde Pflanzen angeboten?

Ja, wir verkaufen weitere Pflanzen mit invasivem Potenzial. Deren Anzahl wurde in der Vergangenheit aber stetig reduziert. Wir bieten auch eine Vielzahl an einheimischen Beetpflanzen sowie Sichtschutzpflanzen an.

Wie werden die Kunden informiert?

An den Pflanzen mit invasivem Potenzial befindet sich ein Etikett mit der entsprechenden Kennzeichnung und mit einem Hinweis zur Pflege sowie zur korrekten Entsorgung. Zudem gibt unser geschultes Personal bei Fragen gerne Auskunft. (Kn.)