Dublin und die sechs Monate

Valentin Landmann
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Nach dem Dublin-Vertrag der EU sind alle Staaten berechtigt, Flüchtlinge/Migranten in denjenigen Staat zurückzuschicken, in dem sie erstmals registriert worden sind. Dass das so nicht funktionieren konnte, war eigentlich von Anfang an klar. Die Aussenländer der EU wie Griechenland, Italien, Spanien hätten so ganz einfach den Schwarzen Peter gezogen. Jeder, der bei ihnen anlandet, kommt aus den anderen Ländern, in die er weiterzieht, nächstens wieder zurück. Das hätte diese Staaten ganz gründlich überfordert und tut es auch tatsächlich.

Um den Vertrag nicht buchstaben­getreu einzuhalten, gibt es nun in der EU eine ganze Reihe von Möglichkeiten: Man verzichtet einfach auf Regis­trierung als Asylbewerber. Damit ist es sehr schwierig zu zeigen, dass sich der Betreffende in einem bestimmten Staat als erstes aufgehalten hat und dort seinen Asylantrag platziert hat. So hat Italien etwa 2015 im Jahr der gewaltigen Migrationswelle nur wenige tausend Asylbewerber offiziell registriert, sodass eine Rückführung nach Dubliner Abkommen praktisch nicht funktionierte. Eine andere Möglichkeit ist es, die Grenze für solche Rückführungen schlicht und einfach zu schliessen, Vertrag hin oder her. Das tun z. B. Ungarn und bis zu einem gewissen Grad Österreich. Eine weitere Variante, den Dublin-Vertrag möglichst nicht zu eigenen Lasten erfüllen zu müssen, hat Deutschland gefunden: Wenn mehr als sechs Monate seit der Erstregistrierung vergangen sind und das Verfahren in der Schweiz mehr als sechs Monate gedauert hat, wird die Rückführung verweigert.

Es ist durchaus verständlich, dass die Staaten die Migrantenströme (um Flüchtlinge handelt es sich nur in einem ganz geringen Prozentsatz) nicht über sich ergehen lassen wollen, ohne Wege zu suchen, hier auch um vertragliche Verpflichtungen der EU herumzukommen. Absolut verständlich. Wer sieht, wie viele Personen im Sozialnetz hängen bleiben und bei wie vielen die Rückführung praktisch verunmöglicht wird, obwohl sie kein Bleiberecht haben, der versteht jede Suche nach Hintertüren. Das Problem für die Schweiz ist, dass praktisch kein Verfahren in unter sechs Monaten abschliessbar ist. Wir bleiben also trotz Dublin das ewige Gastland.

Kanzlerin Merkel hat vor kurzem selbst in der Öffentlichkeit kund­getan, dass sie den Dublin-Vertrag als tot betrachte. Deutschland könnte, wie Angela Merkel ausführt, jeden Asylbewerber – ausser denen, die per Schiff über die Nordsee oder per Flugzeug kommen – sofort zurückweisen, da ja alle diese Migranten aus einem sicheren EU-Land kommen und dort eigentlich registriert sein müssten. Merkel strebt nun primär eine Verteilung der Migranten auf die verschiedenen EU-Staaten an. Ich weiss nicht, ob das grundlegende Problem wirklich durchgedrungen ist: Grundmalaise dieser Welle war die offene Tür der europäischen Staaten mit der Sicherheit, sich ins Sozialnetz plumpsen lassen zu können. Eine grössere Verlockung gibt es weltweit nicht. Hier muss man ansetzen, will man sinnvoll und unabhängig von vertraglichen Hintertürchen wirklich etwas ändern.