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Aus politischer und behördlicher Sicht unerwünscht: Streit um den Besuch des Drogenpapsts

Via Algerien nach Villars-sur-Ollon: Der Hippie-Guru Timothy Leary hielt die Schweizer Behörden mit seiner Einreise 1971 in Atem. Er war bei einem Berner Märchenforscher zu Besuch und konnte nach gültigem Recht nicht ausgeliefert werden.

Guido Koller*
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Timothy Leary propagierte den freien Zugang zu «psychedelischen» Drogen wie LSD – hier mit seiner Frau Rosemary an einem Hippie-Treffen im kalifornischen Long Beach.

Timothy Leary propagierte den freien Zugang zu «psychedelischen» Drogen wie LSD – hier mit seiner Frau Rosemary an einem Hippie-Treffen im kalifornischen Long Beach.

KEYSTONE

Der Nationalrat fasst es nicht: «Wie konnte es geschehen, dass dieser Mann in seiner Identität nicht festgestellt worden ist?», will Hans Roth vom Bundesrat wissen, ob die Kontrollorgane «versagt» hätten und wie lange «dieser Mann» noch in der Schweiz «geduldet» werde. Sein Ärger gilt Timothy Leary, der am 4. Mai 1971 in die Schweiz eingereist ist. In der Begründung seiner Interpellation vom 29. Februar 1972 fährt der SVP-Politiker rhetorisch schweres Geschütz auf: Ausgerechnet den «Hauptexponenten» der «philosophischen Perversität» des Drogenkonsums lasse die Schweiz auf ihrem Boden ungehindert schalten und walten. Dabei müssten die Behörden doch mit allen Mitteln gegen die «verheerende Volksseuche» kämpfen, denn sie «zerstöre» bekanntlich die Gesellschaft, schlimmer als Alkohol.

Dass die Verwaltung oft nüchterner als die Politik agiert, zeigt sich in der Antwort des Bundesrates vom 30. August 1972, welche das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) ausgearbeitet hat. Es lässt den Interpellanten wissen, dass Professor Leary einen 1969 ausgestellten amerikanischen Pass besitzt, gültig bis 1974. Amerikaner können ohne Visum in die Schweiz einreisen (sofern sie hier nicht eine Stelle antreten). Eine Aufenthaltsbewilligung ist erst nach drei Monaten erforderlich. Learys Einreise war legal, die Kontrollorgane haben nicht versagt.

Wer aber ist «dieser Mann», der in der Schweiz so viel Ärger verursacht? Timothy Leary gilt Behörden und Medien als «Drogenprofessor» und ist für die Hippies ein «Bewusstseins-Guru». Der Psychologe wird berühmt, weil er mit LSD experimentiert und sich öffentlich für seinen therapeutischen Gebrauch einsetzt. Er verspricht sich eine «bewusstseinserweiternde» Wirkung, welche das Entstehen von Psychosen verhindern, den «Geist beflügeln» und vielleicht sogar eine Verbindung mit dem Universum verschaffen könne.

Leary beeindruckt sein Publikum mit eingängigen Reden und Texten: «Turn on, tune in, drop out» (etwa: lass dich anmachen, reinnehmen und rausfallen), sein Appell am «Human Be-In» 1967 im Golden Gate Park in San Francisco wird zum geflügelten Wort der Lifestyle-Fraktion der 68er-Bewegung. Die Musikszene und Hollywood lieben den «Hohepriester des LSD»: John Lennon schreibt Leary 1969 eigens einen Song für seine Kampagne um den kalifornischen Gouverneurssitz gegen Ronald Reagan, den späteren US-Präsidenten. Auch im Kult-Musical «Hair» über die Blumenkinder Kaliforniens und gegen den Vietnamkrieg wird Leary erwähnt.

Via Algerien nach Villars-sur-Ollon

Weniger beliebt ist Leary bei Justiz und Polizei. Am 16. März 1970 wird er in Kalifornien wegen Drogenbesitzes zu einer Gefängnisstrafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren verurteilt. Die Polizei hat ihn 1968 verhaftet, weil zwei Marihuana-Zigaretten-Stummel im Aschenbecher eines Autos, das nicht einmal ihm gehörte, gefunden worden waren. In der Schweiz wäre er dafür auch bei einer strengen Beurteilung des Tatbestandes mit einer Busse davongekommen. Wahrscheinlich hätte man das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt. Die kalifornische Justiz aber kennt kein Pardon. Sie setzt Leary in Haft. Es gelingt ihm, sich nach Algerien abzusetzen. Von dort fliegt er nach Genf-Cointrin und reist dann nach Villars-sur-Ollon, wo sich Sergius Golowin, der Berner Märchenforscher, um ihn kümmert.

Am 28. Juni 1971 bitten die amerikanischen Behörden die Schweiz, Leary an die USA auszuliefern. Die Waadtländer Polizei setzt ihn am 30. Juni in provisorische Auslieferungshaft, die er aufgrund eines ärztlichen Zeugnisses unter Auflagen nach fünf Wochen wieder verlassen darf. Leary muss eine Kaution von 75 000 Franken hinterlegen, sich zweimal wöchentlich bei der Polizei melden und alle Identitätspapiere abgeben. Er stellt ein Asylgesuch, lobt medienwirksam die Schweiz als freiheitsliebendes Land und besucht Albert Hofmann, den Entdecker des LSD, in Basel. In der Zwischenzeit unternimmt das EJPD umfangreiche rechtliche Abklärungen, es will sich gegenüber den USA keine Blösse geben.

Die Polizeiabteilung wertet die verfügbare Literatur zu den gesetzlichen Grundlagen und zur Auslieferungspraxis mit den USA aus, verfertigt rechtliche Gutachten in dieser Sache, besorgt sich aus den USA die gerichtlichen Unterlagen zum Fall Leary und stellt Presseartikel zu Drogenvergehen in der Schweiz zusammen. So dokumentiert, kann das EJPD dem eingangs erwähnten, aufgeregten Interpellanten Roth eine rechtlich zwar komplizierte, aber dennoch klare Antwort geben: Gemäss schweizerisch-amerikanischem Vertrag von 1900/1940 begründet eine «vorsätzliche Zuwiderhandlung» gegen Bestimmungen zur Verwendung von Betäubungsmitteln die Möglichkeit einer Auslieferung. Das Delikt muss aber in der Schweiz eine Gefängnisstrafe von einem Jahr nach sich ziehen und in den USA als «Verbrechen (felony)» strafbar sein.

Innerbehördliche Differenzen

Wie so oft kommt es auch im Fall Leary nun auf die rechtlichen Feinheiten an: Der Vertrag bestimmt, dass die Urkunde, auf die sich das Auslieferungsbegehren stützt, «eine genaue Darlegung des dem Verfolgten zur Last gelegten Deliktes» enthalten muss. Im vorliegenden Urteil des kalifornischen Gerichts ist dies aber nicht der Fall. Es hält nur fest, dass Leary wegen des Besitzes von Marihuana eines Verbrechens beschuldigt werde, nämlich der «Widerhandlung» gegen Bestimmungen des kalifornischen Gesundheitsgesetzes. Das Delikt wird in den Akten also nicht genügend dargelegt, weshalb das EJPD dem amerikanischen Auslieferungsbegehren nicht entsprechen kann.

In diesem Punkt ist die Bundesanwaltschaft mit der Polizeiabteilung nicht einverstanden. Sie spricht sich für die Auslieferung Learys an die USA aus, lenkt aber sofort ein, als sie erkennt, wie gut die Polizeiabteilung dokumentiert ist. Diese innerbehördliche Differenz erwähnt der Bundesrat in seiner Antwort auf die eingangs erwähnte parlamentarische Interpellation nicht.

Das EJPD lehnt auch das Asylgesuch ab – eine politische Verfolgung liegt nicht vor, darin sind sich Bundesanwaltschaft und Polizeiabteilung einig. Da spielt auch die Vermutung von Learys Anwälten und Unterstützern keine Rolle, dass die kalifornische Justiz und die Polizei auf Wunsch der etablierten Politik einen regelrechten Kreuzzug gegen die Drogen und ihren bekanntesten Verfechter aufgezogen haben.

Das EJPD setzt Timothy Leary eine Frist zur Ausreise aus der Schweiz bis zum 10. Juni 1972, nachdem weder die Waadt noch andere Kantone bereit sind, ihm eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen. Insofern kann der Nationalrat und Interpellant zufrieden sein: Der «Drogenpapst» muss die Schweiz verlassen, wenn vielleicht auch nicht so rasch, wie von ihm gewünscht. Die Berner Verwaltungsmühlen mahlen eben gründlich. Juristisch ist der Fall wasserdicht. Die USA legen keine Beschwerde ein.

Letztlich war nicht nur aus politischer, sondern auch aus behördlicher Sicht der Aufenthalt von Timothy Leary in der Schweiz nicht erwünscht. Die Befürchtung einer Kampagne zugunsten der neuen Jugendkultur mit ihrer Lust auf Experimente mit neuen Drogen war zu gross. Daran können auch die zahlreichen Unterschriften nichts ändern, welche ein in Zürich gegründetes Komitee gegen die Auslieferung gesammelt hat. Leary verlässt die Schweiz nach Wien und fliegt nach Afghanistan weiter. Dort wird der berühmte Drogen-Flüchtling verhaftet und 1973 an die USA ausgeliefert. Er muss ins Gefängnis und verbleibt dort bis 1976. Im Alter von 75 Jahren stirbt Leary an Krebs. Ein Jahr nach seinem Tod wird ein Teil seiner Asche 1997 mit einer Rakete in das All geschossen. Sinnigerweise: Er hat sich immer einen Zugang zum Universum gewünscht.

* Guido Koller ist Historiker und spezialisiert auf Zeitgeschichte.