Anna Göldis Hinrichtung in Glarus 1782 war ein Justizmord. Der Journalist Walter Hauser publiziert neue Hintergründe eines europaweit beachteten Skandals.
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Der katholische Priester, Geistheiler und Teufelsaustreiber Johann Joseph Gassner (1727–1779) unterschied zwei Arten von Krankheiten: Sie seien entweder natürlichen oder dämonischen Ursprungs. Menschen, die angeblich von bösen Mächten heimgesucht oder vom Teufel besessen waren, versprach er Hilfe und rückte ihren Leiden durch Gebete und Beschwörungen zu Leibe. Der Glaube sei der beste Schutz gegen Krankheiten, verkündete er.
Für viele Menschen war der in Chur geweihte Priester in einer Zeit des rasanten Umbruchs eine Art Fels in der Brandung. Sie sahen ihn als Verteidiger des wahren christlichen Glaubens und der auf kirchlicher Autorität beruhenden Weltordnung. Und als Lichtgestalt im Kampf gegen den Wissenschafts- und Vernunftswahn der Aufklärung.
So löste der gottesfürchtige Mann einen gegen den Zeitgeist gerichteten Hexen- und Teufelsboom aus, eine religiös-spiritistische Welle, die sowohl konservative Katholiken als auch aufgeklärte protestantische Kreise im gesamten deutschen Sprachraum erfasste. Selbst eine so bedeutende Persönlichkeit wie der protestantische Zürcher Pfarrer und Philosoph Johann Caspar Lavater war von Gassners aussergewöhnlicher Gabe als Heiler fasziniert und pflegte zeitweilig intensiven Kontakt mit ihm.
Gassner entfachte in den 1770er-Jahren einen Teufelskult, der ein Nährboden für die letzten Hexenprozesse war. Genauer gesagt, waren diese die letzten gegen Frauen geführten Teufelsprozesse.
1779 fand der letzte Bündner Hexenprozess gegen Maria Ursula Padrutt (1727–1785) im katholischen Ort Tinizong am Julierpass statt. Im Bistum Chur hatte Johann Joseph Gassner seine geistlichen Wurzeln und konnte auf eine grosse Anhängerschaft zählen. Die Bewohner der Ortschaft, angestachelt von einem Gesinnungsgenossen Gassners, dem Dorfkaplan Donat Candrian (1704–1780), bezichtigten Padrutt der Komplizenschaft mit dem Teufel und lösten einen mehrmonatigen Hexenprozess aus. Dieser endete zwar mit einem Freispruch, aber die Frau trug durch die schlimme Folter bleibende Schäden davon und starb sechs Jahre nach dem Prozess im Exil in Chiavenna.
1782 folgte in Glarus der «letzte Akt» der Hexenverfolgung in Europa. Obschon sich der Fall von Anna Göldi (1734–1782) in einem protestantischen Milieu abspielte, war er ebenfalls stark von klerikalem Teufelsglauben geprägt. Anna Göldi hatte uneheliche und mithin unerlaubte Männerbeziehungen – was als besonders sündhaft und lasterhaft galt. Das machte sie nach der damals verbreiteten kirchlichen Ideologie zur leichte Beute Satans. Und wurde ihnen vor Gericht zum Verhängnis. (...)
Anna Göldi starb nicht auf dem Scheiterhaufen, wie oft geglaubt wird. Sie kam – so war es damals bei Hinrichtungen üblich – durch das Richtschwert zu Tode. Das Richtschwert war 1,1 Meter lang, drei Kilo schwer, an der Spitze abgestumpft und hatte eine Klinge so scharf wie ein Rasiermesser.
Die Exekution fand am 13. Juni 1782 in Glarus auf dem damaligen Richtplatz statt. Hinrichtungen waren ein makabres Spektakel und spielten sich vor Hunderten von Schaulustigen ab.
Der offizielle Akt begann auf dem Rathausplatz, bis zum Brand von Glarus im Jahr 1861 im Spielhof gelegen, wo der Landammann als höchster das Todesurteil verkündete und über der unglücklichen Person den Stab brach. Darauf musste diese mit auf dem Rücken zusammengebundenen Händen und begleitet von den Ratsherren und Helebardenträgern durch das «Mördergässli», heute Asylstrasse genannt, zum Richtplatz beim «Ygruben» hinaufmarschieren. Meistens waren die zum Tod Verurteilten durch die Folter so schwer verletzt, dass sie auf einem Karren geschleppt werden mussten. Am Osthang des Galgenhügels befand sich ein durch ein Mauerwerk erhöhter kreisrunder Platz, wo der Scharfrichter seines Amtes waltete und die Exekution ausführte.
Die Rekrutierung der Scharfrichter stiess im Fall Göldi auf Schwierigkeiten. Der Henkerberuf war im 18. Jahrhundert wegen stark rückläufiger Todesurteile vom Aussterben bedroht. Nur wenige Scharfrichter beherrschten das Handwerk und boten Gewähr für eine pannenfreie Durchführung.
Zudem erteilten die protestantischen Scharfrichter von Zürich und St. Gallen den Glarnern eine Absage. Möglicherweise hatten die dortigen Behörden ihr Veto eingelegt und wollten nicht in diesen konfliktbeladenen Fall hineingezogen werden.
Doch die Scharfrichter Franz Leonhard Volmar von Fischhausen und Johann Jakob Volmar von Wil halfen dem evangelischen Rat von Glarus aus der Klemme und übernahmen die schwierige Aufgabe. Der Einsatz katholischer Henker in einem protestantischen Gerichtsverfahren war zwar aussergewöhnlich, der Auftrag jedoch gut bezahlt: Die Scharfrichter bekamen ein Honorar von insgesamt 314 Gulden. (...)
Volmar von Wil, Chirurg und Scharfrichter, brachte das fachliche Rüstzeug mit und verfügte über zwei wichtige Arbeitsinstrumente: für medizinische Operationen das Skalpell und für Hinrichtungen das Richtschwert. Dieses war ein Erbstück seiner berühmten Vorfahren und hatte sich unzählige Male bewährt. Der 33-jährige Arzt und Henker wusste genau, welche Schwachstelle er zwischen den Halswirbeln treffen musste, um Kopf und Rumpf voneinander zu trennen.
So zynisch es klingen mag, Enthauptungen bedeuteten damals einen humanen Fortschritt des Strafvollzuges. In früheren Zeiten wurden Menschen gehängt, gerädert, lebendig begraben oder auf Scheiterhaufen verbrannt.
Anna Göldi blieb selbst die letzte Ehre verwehrt, sie erhielt nicht einmal ein christliches Begräbnis. Ihre Leiche wurde in einem Loch verscharrt. (...)
Anna Göldi wurde 2008 durch behördlichen Akt rehabilitiert. Übereinstimmend kamen der glarnerische Landrat und der Regierungsrat zum Schluss, dass die Magd aus Sennwald unschuldig verurteilt und Opfer eines Justizmordes geworden ist.
Das deckt sich mit der heute vorherrschenden Meinung. Über den Fall Göldi hat demnach ein nicht zuständiges Gericht in einem rechtswidrigen Verfahren entschieden. Der Angeklagten wurden Handlungen «mit übernatürlicher Kraft» vorgeworfen. Doch dafür fehlte im Land Glarus jegliche Rechtsgrundlage.
Selbst wenn man den Fall unter dem Blickwinkel des realen Tatbestandes der Vergiftung betrachtet, kommt man zum gleichen Ergebnis: Der Prozess war nicht rechtens, und Anna Göldi wurde unschuldig hingerichtet. Eine natürlich erklärbare Vergiftung, eine hinterhältige und verwerfliche Art der Tötung, war gar nie Untersuchungsgegenstand. Sie kam erst im Urteilsverfahren ins Spiel, nachdem das Kind Annamiggeli geheilt und kerngesund wurde.
Bittere Realität: Anna Göldi wurde für eine Tat zum Tode verurteilt, die sie nie begangen hatte. Sie hat weder gestohlen noch geraubt noch betrogen und schon gar nicht gemordet. Den Richtern, die das Urteil fällten, war dies bewusst. Göldi wurde ein völlig unschuldiges Opfer eines staatlich angeordneten Mordes – eines Justizmordes.
Was uns heute unverständlich erscheint und betroffen macht, gehörte Jahrhunderte lang zur Normalität bei Hexenprozessen. Tausende Menschen wurden Opfer des Wahns und kamen auf dem Scheiterhaufen ums Leben. Sie trugen keine Schuld und wurden dennoch hingerichtet – nicht weil sie ein reales Delikt begangen hatten, sondern aufgrund des blossen Verdachts, mit dem Teufel, dem schlimmsten Feind der Menschheit, in Verbindung zu stehen.
Das wirkte sich auf das weibliche Geschlecht verhängnisvoll aus. Da man sich Satan als männlich vorstellte, galten Frauen als seine natürlichen Verbündeten; Hexerei und Zauberei wurden als «typisch weibliche Delikte» angesehen. Diese Tendenz verstärkte sich noch im 18. Jahrhundert. Hexenprozesse waren Teufelsprozesse, denen fast ausschliesslich Frauen zum Opfer fielen. Im Endeffekt waren es Morde, die von staatlichen Gerichten an Frauen begangen wurden: Frauenmorde, Femizide.
Das Buch «Anna Göldi – geliebt, verteufelt, enthauptet. Der letzte Hexenprozess und die Entdämonisierung der Frau» von Walter Hauser erscheint im Limmat Verlag.
Der Autor wuchs im Kanton Glarus auf, ist Dr. iur, Journalist und ehemaliger Kantonsrichter. Er gründete die Anna-Göldi-Stiftung, die sich gegen Justiz- und Behördenwillkür engagiert, und er betreibt das Anna-Göldi-Museum in Glarus.