Erstmals wurden E-Trottinet-Unfälle in der Schweiz erfasst. Das Unfallrisiko mti den E-Scootern ist nicht zu unterschätzen, Blinker könnten helfen.
Wie über lästige Fliegen wurde eine Zeit lang über die E-Tretroller berichtet. In Paris wurden sie als Land- oder besser gesagt Stadtplage bezeichnet. Inzwischen sind die Schlagzeilen zu den elektrifizierten Trottinets kleiner geworden. Zu sehen sind sie vor allem in Städten, wo internationale Verleihfirmen ihre Zelte aufgeschlagen haben.
Die Corona-Krise hat diese allerdings hart getroffen. In den Schweizer Städten wurde der Verleih monatelang ganz eingestellt. Und es ist nicht sicher, ob alle Verleiher nach Corona wieder zurückkehren werden, denn die Konkurrenz ist gross. «Die E-Trottis liegen nach wie vor im Trend. Der grosse Boom geht jedoch nicht ungebrochen weiter. Es kommen nicht im gleichen Ausmass wie in den letzten Jahren neue Anbieter hinzu», sagt Daniel Graf vom TCS.
Mit dem Boom gestiegen ist auch die Unfallgefahr. Erstmals überhaupt hat die Schweizer Polizei die Verkehrsunfälle mit Trottinetts erfasst. Nicht nur der Trottis mit Elektromotor, sondern auch jener, welche mit Beinkraft bewegt werden. Die Unfallstatistik, welche der TCS veröffentlicht hat, zeigt, dass es innerhalb eines Jahres zu 248 Unfällen gekommen ist, davon 99 mit E-Trottis. Gesamthaft verletzten sich 410 Menschen, 137 mit den modernen E-Trettrollen, 273 mit den normalen Trottis. Dabei handelt es sich nicht etwa um Unfälle mit kleinen Schürfungen, sondern um solche, bei denen die Polizei zur Unfallstelle kam. Vergleichszahlen zum Vorjahr gibt es keine.
Die weitaus meisten Unfälle sind gemäss Marc Kipfer von der Beratungsstelle für Unfallverhütung BFU Selbstunfälle. Das grösste Problem sind die kleinen Räder, die leicht hängen bleiben, sei es auf holprigem Strassenbelag, in der Tramschiene oder am Trottoirrand. «Ein E-Trotti ist bis zu 20 km/h schnell. Da kann schon eine kleine Unebenheit verheerende Auswirkungen haben», sagt Kipfer. Ab und zu kommt es auch zu Kollisionen, beispielsweise wenn Trottis mit Fussgängern zusammenstossen. Auf dem Trottoir ist das Fahren mit dem E-Trotti aber verboten.
Ein Unfallsrisiko besteht beim Abbiegen. Auf dem Trotti lässt sich die Richtungsänderung nur schwerlich mit Handzeichen anzeigen. Das BFU schlägt den Herstellern deshalb vor, Blinker zu installieren. Ein weiterer Vorschlag ist auch eine Integration eines Langsam-Modus, der eingeschaltet werden kann, um in Fussgängerzonen zu schnelle E-Trottis zu verhindern.
Sollte sich das Phänomen E-Trotti langfristig etablieren, müsste dies bei der Verkehrsplanung berücksichtigt werden, sagt Kipfer. Auch wenn es zum Beispiel um die Wahl oder Reparatur des Strassenbelags geht. Den Fahrerinnen und Fahrern empfiehlt der TCS etwas Übung auf einem abgesperrten Gelände, bevor man in den Verkehr geht. Daniel Graf vom TCS sagt:
«Besondere Vorsicht ist auf nassem Untergrund, Kopfsteinpflastern und Tramschienen geboten.»
Empfohlen wird auch das Tragen eines Helms und weiterer Schutzkleidung wie Knie- Ellenbogen- und Handgelenkschutz. Gefährlich und verboten ist das Fahren zu zweit. E-Trottis werden gesetzlich wie langsame E-Bikes behandelt. Tretroller dürfen somit erst ab 16 Jahren gefahren werden, ausser ein 14-Jähriger hat einen Töffli-Ausweis.