Das wertvollste Bild aus der Gurlitt-Sammlung, «La Montagne Sainte-Victoire», bleibt im Kunstmuseum Bern.
Plötzlich war das Bild weg. 1939 hatten die Nachfahren von Paul Cézanne (1839–1906) dessen Werk «La Montagne Sainte-Victoire» dem Musée de Lyon ausgeliehen. Ein Bild, das Cézanne wichtig war und das er deshalb seiner Tochter Marie vermachte. Er hatte es 1897 im Garten seines Häuschens in Les Lauves bei Aix-en-Provence gemalt. 1940 verschwand es spurlos. Was dann geschah, weiss niemand. Erst 2014 tauchte das 73 mal 91,5 Zentimeter grosse Gemälde wieder auf. Bei Cornelius Gurlitt, Hüter der Kunstsammlung seines Vaters Hildebrand Gurlitt (1895–1956). Und über ihn ist es in Bern gelandet.
Da hängt es jetzt auch, und da soll es bleiben – meistens. Am Dienstag gab das Kunstmuseum Bern bekannt, dass es sich mit den Nachfahren von Paul Cézanne nach einem einjährigen Rechtsstreit geeinigt hat. Die Nachfahren hatten die Rückgabe des Werks gefordert, es sei ihnen gestohlen worden. Jetzt anerkennen sie «La Montagne Sainte-Victoire» als Besitz des Kunstmuseums, haben indes ausgehandelt, dass das Museum das Werk jedes Jahr drei Monate lang an das Musée Granet in Aix-en-Provence ausleiht.
Laut Stiftungsrat und Anwalt Marcel Brülhart, der für das Kunstmuseum verhandelt hat, floss dabei kein Geld. «Ich bin sehr glücklich über die Lösung», sagte Philippe Cézanne, der an der Medienkonferenz seine Familie vertrat.
Der Fall zeigt: In Sachen Raubkunst ist die Sachlage verzwickt. Im Sommer 2017 erklärten die deutschen Restitutionsforscher, die sich mit der Herkunft der Gurlitt-Bilder befassen, das Werk sei unbedenklich und könne in den Besitz des Kunstmuseums Bern übergehen – wie all jene der 1500 Werke aus dem Legat von Cornelius Gurlitt, für die es keine Anzeichen für Raubkunst gibt. Die Familie Cézanne erhob Einspruch. Ob ihr das Bild tatsächlich gestohlen wurde, weiss man nicht: Nach intensiven Recherchen ist die Lücke in der Geschichte des Bildes nicht zu schliessen – ein Problem, das ein Grossteil der mutmasslichen Raubkunstfälle aus der Nazizeit betrifft.
Wem also gehört das Bild? Rein rechtlich ist der Fall verjährt. Es bleibt eine moralische Verpflichtung des Museums, korrekt und grosszügig mit Raubkunst aus der Zeit des nationalsozialistischen Unrechtsstaats umzugehen – und Bilder zurückzugeben, wenn sich ein Verdacht erhärtet.
Im Fall von «La Montagne Sainte-Victoire» hat sich 2017 wenig erhärtet. Dafür verhärteten sich die Fronten. Auf der Seite der Familie vermittelte Walter Feilchenfeldt, der profunde Kunstkenner und Verfasser des Catalogue Raisonné von Cézanne. Mehrere Anwälte waren involviert. Auf der Seite des Kunstmuseums Bern verhandelte Brülhart. Er berichtet von langwierigen Gesprächen. Wegen des Rechtsstreits durfte das Kunstmuseum Bern das Bild in seiner zweiten Ausstellung der «Bestandesaufnahme Gurlitt» nicht zeigen.
In vergleichbaren Fällen wird oftmals die klagende Partei finanziell entschädigt. Für das Kunstmuseum Bern kam dies prinzipiell nicht infrage. «Wir haben das Geld ja nicht dafür», sagte Brülhart am Dienstag. Eine weitere Möglichkeit wäre gewesen, das Bild zu verkaufen und den Erlös aufzuteilen. «Mit geklärter Provenienz hätte man wohl einen dreistelligen Millionenbetrag lösen können», schätzt Brülhart. Mit dem lückenhaften heutigen Forschungsstand indes deutlich weniger.
Was aber entscheidend gegen eine Versteigerung sprach: «La Montagne Sainte-Victoire» wäre wohl nach Asien oder in die USA versteigert worden. Der Familie Cézanne war es aber ein Anliegen, dass das Bild in einem Museum sichtbar ist. Die nun gefundene Vereinbarung ist 30 Jahre lang gültig. Sollte in der Zwischenzeit die Forschung neue Erkenntnisse zutage bringen, sei eine neue Lösung bis hin zur Restitution denkbar, so Brülhart.
Auch Musemusdirektorin Nina Zimmer zeigte sich «sehr erfreut» über die erzielte Lösung. Sie hat guten Grund dazu. Immerhin handelt es sich um das wertvollste Bild aus der Gurlitt-Sammlung. Eines, das man indes ohne intensive Auffrischung nicht an die Wand des Kunstmuseums hängen könnte: Cornelius Gurlitt hatte das Cézanne-Werk in seinem Salzburger Häuschen ungespannt zwischen zwei Platten aufbewahrt. Die unsachgemässe Lagerung führte zu Schimmelbildung. Es musste gereinigt, untersucht, konserviert und aufgespannt werden. Jetzt hängt dort, wo zuvor ein Replikat aus dem Copy-Shop hing, das Original – und macht einen ganz und gar unversehrten Eindruck.