Menschenrechte
Ein Sammelband mit literarischem Leben gefüllt

Kaum jemand hat die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gelesen. Vor 70 Jahren von der UNO beschlossen, wird sie von 30 Schweizer Schriftstellern in einem Sammelband literarisch gewürdigt.

Hansruedi Kugler
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Protestmarsch am Tag der Menschenrechte in Manila. Am 10. Dezember vor 70 Jahren wurde die Menschenrechts-Erklärung verabschiedet. FRANCIS R. MALASIG /EPA/KEY

Protestmarsch am Tag der Menschenrechte in Manila. Am 10. Dezember vor 70 Jahren wurde die Menschenrechts-Erklärung verabschiedet. FRANCIS R. MALASIG /EPA/KEY

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Eigentlich wäre mit dem ersten Satz alles gesagt: «Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.» Mit universellem Anspruch beginnt Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Zusatz: «Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.» Man hört Skeptiker: Gutmenschen! Idealismus ohne Realitätssinn! Wertlose UNO-Konvention! Rechtlich bindend ist die Erklärung nicht, sie ist ein Ideal. 1948, drei Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg und zwei Jahre nach der Gründung der UNO-Menschenrechtskommission, hat die UNO-Vollversammlung die Erklärung mit 48 Stimmen verabschiedet, ohne Gegenstimme und 8 Enthaltungen. 1993 wurde die Erklärung von 171 Staaten bestätigt. Da stehen viele Rechte: Auf Freiheit, Arbeit, Eigentum, Asyl, Wohlfahrt, Bildung und Freizeit, auf Versammlungs-, Religions- und Wahlfreiheit; Verbote von Sklaverei, Folter und Diskriminierung ergänzen den Text.

Was vermag ein Buch, in dem 30 Schweizer Schriftstellerinnen und Schriftsteller diese 30 Artikel literarisch weiterschreiben? In einem Land, das sich brüstet, Musterknabe der Menschenrechte zu sein? Der Tessiner Autor Alberto Nessi sagt: «In einer Krisensituation muss der Schriftsteller die Welt, die ihn umgibt, wahrnehmen wie ein Reporter.» Er meint damit die Lage in seinem Heimatkanton, wo die Gratiszeitung titelt: «Roma raus oder Arbeitslager.» Einige Schriftsteller werden in diesem Sammelband zu Chronisten und Reportern, die meisten bleiben Poeten und nutzen ihre literarischen Mittel. Einfühlsames Erzählen in einprägsamen Szenen oder parodistische Zuspitzung, lyrische Metaphorik, schwarzer Humor, Rührseligkeit oder provokative Moralumkehrung: Literatur ist ein freies Gewerbe. Im Sammelband nehmen sich die Texte diese Freiheiten. Ein paar Beispiele:

Art. 4: «Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden.»

Max Lobe verlegt das grässliche Thema der Sklaverei in einen Schweizer Supermarkt: kein historischer Horrorfilm, sondern das gegenwärtige Drama vieler Sans-Papiers. Der Erzähler rempelt in der Migros unabsichtlich ein Kindermädchen an. Ein Babyfläschchen zerbricht. Die junge Frau ist darüber verzweifelt: Ihre jähzornige Madame werde sie, die rechtlose Sans-Papiers, bestrafen. Denn es müsse wieder genau dasselbe Fläschchen sein. Max Lobe gelingt es auf vier Seiten, den Unmut und die Hilflosigkeit des Erzählers wie auch das Verängstigte des Kindermädchens am simplen Objekt eines Babyfläschchens in ein prägnantes Bild zu setzen.

Art. 26: «Jeder hat das Recht auf Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch.»

Daniel Mezger kontrastiert das Pathos mit einer Bildungssatire. Mit fünf sarkastischen Zusatzlektionen («wird aber morgen abgefragt!») über Absurditäten und Leerläufe des hiesigen Gymnasialunterrichts. Chemie: «Haben Sie sich die Sache mit den Kohlenstoffverbindungen tatsächlich gemerkt?»; «Beschäftigt haben Sie sich doch bloss mit Zettelchen und Pubertieren.» Und am Ende der Bildung ist einem der Klimawandel doch egal. Eine Lektion schwarzen Literatur-Humors.

Art. 6: «Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.»

Sacha Batthyany giesst den Selbstmord einer ungarischen Zwangsprostituierten, die illegal in Zürich lebte, in einen Wutbrief ihres Bruders an deren Zuhälter – und indirekt an die ignorante Politik in der Schweiz. Eine wuchtige Anklageschrift mit bitterer Selbstkritik eines Bruders.

Art. 14: «Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen.»

Benjamin von Wyl lässt einen fiktiven Volkstribun über «Abschiebe-Saboteure» urteilen. Das hat Dürrenmattsche Qualitäten: Wie der zynische Volkstribun scharfsinnig die Grenzen solcher UNO-Erklärungen aufzeigt, sie als Beruhigungspillen-Erzählung für Opfer verlacht, selbstgerechte westliche Linke und Liberale als Gutmenschen bezeichnet und den Asylhelfern zuruft: «Vorerst bleiben Sie in Ihrer Bionische, bis die Umfragewerte der Rechteren gesunken sind.»

Art. 16: «Eine Ehe darf nur bei freier Willensneigung der Ehegatten geschlossen werden.»

Die Westschweizer Autorin Noëlle Revaz hat einen Riecher für das Absurde. In ihrer Kurzgeschichte lässt sich ein von der Liebe enttäuschter Mann auf den Rat eines Astrologen ein: Er solle doch eine Hündin ehelichen. Was er auch tut, und was eine schräge Parodie ergibt. Revaz nimmt den gelegentlich an Hochzeitsfeiern vorgetragenen, abgestandenen Spruch mit sarkastischem Humor todernst: Heirate lieber einen Hund, der ist wenigstens treu.

Art. 21: «Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern.»

Der Bündner Autor Leo Tuor vergleicht in seinem Essay die Schotten mit den Schweizer Berglern: Souveräne, stolze Basisdemokraten. Mit Witz blickt er weit zurück in die Geschichte: berichtet vom Mob, der im 17. Jahrhundert die Bündner Landsgemeinden drangsaliert und die Demokratie pervertiert, erzählt aber auch vom Stolz auf die in der Reformation gegen Äbte und Fürsten erkämpften Volksrechte, die sich auf Dorfplätzen bewahrt haben. Ein kluger historischer Aufsatz.

Art. 24: «Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und bezahlten Urlaub.»

Sprachspielerisch geht Ruth Schweikert an den Artikel zum Recht auf Freizeit. Jedes Wort des Artikels setzt sie an den Anfang eines eigenen Satzes: «Jeder mag von Zeit zu Zeit an einen Baum denken», dann «Mensch habe sich aus dem jiddischen mensh entwickelt». So schreibt Schweikert buchstäblich den Text weiter. So wie der Untertitel des Sammelbandes sein Gesamtkonzept vorstellt.

Art. 15: «Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.»

Die Krimiautorin Petra Ivanov steuert in ihrer präzisen Kurzgeschichte über den Wunsch einer scheinbar illegalen Hausangestellten, einen Pass zu bekommen, auf eine völlig überraschende, groteske Pointe zu: Der zunehmend genervte Hausherr entfernt im letzten Satz ihren Akku: Sie ist ein Roboter!

Wenn bemängelt wird, Schweizer Schriftsteller seien politisch zu abstinent, so mag man dieses Buch als Gegenbeweis empfehlen. Hier wird politisch hellwach, aber literarisch teilweise hoch virtuos gestaltet. Nochmals Alberto Nessi: «Der homo poeticus kann nicht so tun, als ob nichts wäre, wenn die menschliche Würde verletzt wird, nicht nur in Diktaturen, sondern auch im demokratischen Land, in dem er lebt.»

Svenja Herrmann, Ulrike Ulrich (Hrsg.): «Menschenrechte weiterschreiben». Salis,