Italien: Vier Jahre Gefängnis für Stephan Schmidheiny

Ein Turiner Gericht hat den Ex-Patron der Schweizerischen Eternit-Gruppe, Stephan Schmidheiny, wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Er wird für die tödliche Erkrankung eines Arbeiters einer Asbestzementfabrik und einer Anwohnerin verantwortlich gemacht.

Dominik Straub, Rom
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Stephan Schmidheiny auf einer Aufnahme von 1996. (Bild: Keystone)

Stephan Schmidheiny auf einer Aufnahme von 1996. (Bild: Keystone)

Die Schatten der Vergangenheit und die Asbesttoten lassen Stephan Schmidheiny nicht los: Als ehemaliger Patron der Schweizerischen Eternit-Gruppe (SEG) habe er fahrlässig den Tod von zwei Menschen verschuldet, die vor einigen Jahren an den Folgen von Asbesterkrankungen gestorben waren, urteilte am Donnerstag ein Turiner Gericht. Beim ersten ­Opfer handelte es sich um einen Arbeiter, der von 1955 bis 1981 in einer Fabrik der italienischen Eternit SpA im Turiner Vorort ­Cavagnolo gearbeitet hatte; das zweite Opfer war eine Anwohnerin, die in der Nähe dieser Fabrik gelebt hatte. Die damals von Schmidheiny geleitete SEG war zwischen 1973 und 1986 Hauptaktionärin der italienischen Eternit SpA gewesen.

Der heute 71-jährige Milliardär und Philanthrop Schmidheiny befindet sich seit nunmehr 16 Jahren im Visier der italienischen Justiz. Im Jahr 2003 hatte der damalige Turiner Staatsanwalt Raffaele Guariniello begonnen, die Klagen von tausenden Asbest-Opfern und ihren Angehörigen zu sammeln, um den ehemaligen Schweizer Eternit-Patron vor Gericht zu bringen. Die Opfer hätten in den italienischen Eternitfabriken den todbringenden Asbeststaub eingeatmet – und für diese Fabriken sei Schmidheiny als grösster Eigentümer verantwortlich gewesen. In Turin war er in der Folge wegen «absichtlicher Verursachung eines Desasters» zu langjährigen Gefängnisstrafen verurteilt worden.

Verfahren an vier verschiedenen Gerichten

Im November 2014 hob der italienische Kassationshof dieses Urteil jedoch wieder auf: Das vorgeworfene Delikt habe 1986 mit der Stilllegung der letzten italienischen Eternitfabrik geendet und sei verjährt. Guariniello, der inzwischen in Pension ­gegangen ist, hatte noch am Tag des Freispruchs verkündet, er werde einen neuen Prozess anstrengen, diesmal wegen vorsätzlicher Tötung. Seither laufen an vier verschiedenen italienischen Gerichten neue Verfahren gegen Schmidheiny: In Turin, Neapel, Ivrea und Reggio Emilia. Vor zweieinhalb Jahren entschied eine Turiner Richterin immerhin, dass man Schmidheiny keine Tötungsabsicht unterstellen dürfe – er könne lediglich wegen fahrlässiger Tötung angeklagt werden.

Für die Verteidigung des Schweizer Industriellen ist jedoch auch der Vorwurf der Fahrlässigkeit unhaltbar. «Die Verurteilung entbehrt jeder rechtlichen Grundlage und ist skandalös. Während die lokal verantwortlichen Manager von demselben Gericht für die gleichen Vorgänge freigesprochen wurden und auch in vergleichbaren Fällen Freisprüche erfolgen, soll Stephan Schmidheiny für vier Jahre in Haft. Offensichtlich gilt in Turin nicht für alle Personen gleiches Recht», betonte die Sprecherin von Schmidheiny, Lisa Meyerhans, am Donnerstag in einer Stellungnahme.

«Sündenbock für italienischen Schlendrian»

Schmidheiny habe die verantwortlichen Manager in Italien bereits frühzeitig auf die Asbestgefahren und die Notwendigkeit der Erhöhung der Arbeitssicherheit hingewiesen. Dafür sei in den 1970er-Jahren auch kräftig investiert worden. Meyerhans erwähnt in diesem Zusammenhang weiter, dass sich der italienische Staat lange um die Asbestproblematik foutiert und die Verarbeitung erst 1992 verboten habe – also lange nach dem Konkurs der italienischen Eternit SpA und auch lange nachdem Schmidheiny aus der Verarbeitung der gefährlichen Faser ausgestiegen war. Kurz: Schmidheiny müsse als «Sündenbock für italienischen Schlendrian» herhalten.

Ausserdem verletze die nun erfolgte Verurteilung fundamentales Menschenrecht: Die Wiederauflage des von Guariniello verlorenen Prozesses verstosse gegen das Verbot der Mehrfachbestrafung, das auch in der italienischen Verfassung verankert sei. Dieser Grundsatz garantiert, dass niemand wegen desselben Sachverhalts zweimal vor Gericht gezerrt und bestraft werden kann. Die Verteidigung hat angekündigt, gegen das Urteil in Berufung zu gehen, um auch gegen diesen «krassen Rechtsmissbrauch» zu kämpfen.